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Steuernachzahlungen vermeiden - regionale-auskunft-com

Pressemeldung von: Sabryem`St Company SRL - 27.11.2013 09:06 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Die regionale-auskunft.com bittet die Unternehmen zu beachten, dass eine korrigierte Gutschrift nicht ausgestellt werden muss, wenn der Kunde Skonto vom Rechnungsbetrag abgezogen hat.
Steuernachzahlungen vermeiden - regionale-auskunft-com
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Im Sommer letzten Jahres ist das Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten. Regionale-Auskunft.com teilt mit, dass seitdem wenn bei einer Mängelrüge eine Gutschrift ausgestellt wird, das Wort "Gutschrift" verzeichnet sein muss. Dies bei allen solchen Dokumenten.
Das Wort "Gutschrift" ist nun verbindlich. Somit können die Unternehmen ohne dieses Wort keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Die Vorsteuer kann den Unternehmen bei einer Betriebsprüfung gestrichen werden. Auch kann der Vorsteuerabzug gestrichen werden, wenn auf der Gutschrift nur die Steuernummer des Unternehmens zu entnehmen ist.
Die Unternehmen müssen seitdem nun beachten, dass auf einer Gutschrift entweder die Steuernummer oder die Umsatzsteueridentifikations-nummer des Gutschriftenempfängers zu entnehmen ist.
Die regionale-auskunft.com bittet die Unternehmen zu beachten, dass eine korrigierte Gutschrift nicht ausgestellt werden muss, wenn der Kunde Skonto vom Rechnungsbetrag abgezogen hat.

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Firmenkontakt:
Sabryem`St Company SRL
Stefan
Buceresti Sectorul 3 Baraj Cucuteni Nr.8, Bloc M7A, Scara 1, Etaj 4, Ap 19
032768 Bucarest
E-Mail: kontakt.de@regionale-auskunft.com
Telefon: 0040 373 761 003
Homepage: http://www.regionale-auskunft.com


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Sabryem"St Company SRL ersetzt für Unternehmen teure Werbeeinträge und das Unterhalten einer Homepage. So können Unternehmen viel Geld und Zeit einsparen, welche sinnvoller in neue Projekte investiert werden kann.

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Frau Stefan
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