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Termin für die Abgabe der Steuererklärung einhalten - online-auskunft24-com

Pressemeldung von: General Standard S.R.L. - 11.12.2013 08:17 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Online-Auskunft24.com weist die Unternehmen eindringlich darauf hin, diesen Termin einzuhalten. Denn Entschuldigungen werden vom Finanzamt nicht mehr akzeptiert. Unternehmen haben bis zum 31.12.2013 Zeit die Steuererklärung für das Jahr 2013 einzuhalten.
Online-Auskunft24.com weist die Unternehmen eindringlich darauf hin, diesen Termin einzuhalten. Denn Entschuldigungen werden vom Finanzamt nicht mehr akzeptiert.
Auch ist bei der Abgabe der Steuererklärung hier der Poststempel nicht ausreichend. Bei Verspätungen hat das Finanzamt bisher immer kulanterweise ein Auge zugedrückt. Jedoch verhängt das Finanzamt für Verspätungen mittlerweile Verspätungszuschläge.
Weiter akzeptiert das Finanzamt kein Entschuldigungsschreiben. Teilt das Unternehmen mit, dass aufgrund der Arbeitsüberlastung die Steuererklärung verspätet einging, lässt das Finanzamt diese Entschuldigung nicht gelten. Denn steuerliche Verpflichtungen sind genauso wichtig. Dies wurde in einem Urteil so entschieden.
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Elena Moraru
Bd. Moscova 13/5 Whg. 39
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Telefon: +37 322 8979 42
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General Standard S.R.L. betreibt das innovative Online-Branchenbuch www.online-auskunft24.com. Hier können sich Unternehmen ihren Kunden auf eine attraktive Art vorstellen und somit werben. Kunden hingegen können sich hier ausführlich über die Unternehmen und deren Dienstleistungen informieren.

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