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Unternehmen profitieren von "Google Places" - Lexfati SRL

Pressemeldung von: Lefati S.R.L. - 11.11.2013 07:30 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Oft erkennt Google den Standort des Kunden und zeigt nun Firmen in seiner näheren Umgebung auf. Die Lexfati SRL empfiehlt Ihnen daher, sich bei Google Places einzutragen. Vielen Unternehmen ist es klar, dass kaum ein Kunde noch in einem Printmedium nach einer Firma sucht. Hier hat sich viel zu sehr schon das Internet bewährt. Ein Kunde, der zum Beispiel einen Schreiner sucht, gibt diesen Begriff bei der Suchmaschine "Google" ein. Oft erkennt Google den Standort des Kunden und zeigt nun Firmen in seiner näheren Umgebung auf. Viele Unternehmen fragen sich jedoch, wie der Kunde nun ausgerechnet zu ihnen findet. Hier weiß die Firma Lexfati SRL Rat. Sie empfiehlt den Unternehmen bei Google nachzuschauen, ob bereits ein Eintrag besteht. Wenn nein, können die Unternehmen diesen problemlos anlegen. In diesem Eintrag können die Unternehmen den Namen der Firma sowie auch die angebotenen Dienstleistungen auflisten. Auch können Bilder hochgeladen werden. Um dies aber auch alles zu nutzen, müssen die Unternehmen auf der "Google Places" Seite ein Konto eröffnen. Dies ist in der Regel nicht kostenpflichtig, sofern die kostenlosen Dienste in Anspruch genommen werden. Ist bereits ein Eintrag für das Unternehmen vorhanden, ist es wichtig, dass auf "Geschäftsinhaber" oben rechts geklickt wird. So beansprucht das Unternehmen diesen Eintrag für sich und nur es kann den Eintrag verändern. Dieser vorhandene Eintrag wird von Google zusammengestellt. Das Unternehmen kann daher durch "Google Places" prima werben und damit seinen Kundenstamm in Form von Neukunden erweitern.

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Lexfati S.R.L.
Lascu Serghei
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Telefon: 33 32 289 79 58
Homepage: http://www.branchen-local.com


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600 Millionen Menschen nutzen regelmäßig das Internet, um sich Informationen zu beschaffen. Ein Unternehmen, das auf einen Internetauftritt verzichtet, scheint in Angesicht dieser Tatsache gerade zu fahrlässig zu handeln. Doch muss ein Internetauftritt einigen Anforderungen gerecht werden: ein angemessenes Design, Vermittlung aller wichtigen Daten, Kontaktmöglichkeiten. Schließlich sollte der Internetauftritt eine Initiative sein, die der Werbung für das Unternehmen dient.

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Lefati S.R.L.
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