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Verträge immer schriftlich festhalten - branchen-local-com

Pressemeldung von: Lefati S.R.L. - 20.01.2014 12:21 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Branchen-Local.com teilt mit, dass auf einem Vertrag am besten beide Vertragsparteien unterschreiben sollten. Es gibt verschiedene Arten von Verträgen. Bei den meisten ist es jedoch erforderlich, dass diese schriftlich festgehalten werden. Auch ist bei der Rechtswirksamkeit von Verträgen nicht nur die Unterschrift des Unternehmens und des Kunden wichtig, sondern auch wie diese verwendet und gespeichert werden.
Branchen-Local.com teilt mit, dass auf einem Vertrag am besten beide Vertragsparteien unterschreiben sollten. Verträge, bei denen das Gesetz eine Schriftform vorsieht, können nicht per E-Mail oder per Fax abgeschlossen werden. Gem. § 126 BGB wird hierfür eine eigenhändige Unterschrift des Vertragspartners auf dem Vertragsdokument verlangt.
Bei folgenden Verträgen ist beispielsweise immer die Schriftform erforderlich: Arbeitsvertrag, Vertrag über ein Schuldanerkenntnis bei Nicht-Kaufleuten, Kündigung eines Arbeitsvertrages, Verbraucher-Darlehensvertrag über Ratenzahlungen, Bürgschaftsvertrag mit einer natürlichen Person (keine Firma). Kaufverträge, Werklieferungsvertrag oder Dienstvertrag sind beispielsweise in Textform zu verfassen, aber formfrei. Unternehmen sollten sich daher immer genauestens informieren, bei welchem Vertrag welche Form gewählt werden muss.

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