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E-Rezept ab 2022 verpflichtend in Deutschland

Pressemeldung von: Bundesverband Deutscher Versandapotheken - 03.04.2020 14:17 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Freie Apothekenwahl bleibt

E-Rezept ab 2022 verpflichtend in Deutschland
Berlin, 3. April 2020 | Das Bundeskabinett hat am Mittwoch beschlossen: Der verpflichtende Einsatz des E-Rezepts ab dem Jahr 2022 ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur weiteren Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Das E-Rezept wäre schon in der aktuellen Corona-Pandemie sehr hilfreich, da unnötige persönliche Kontakte vermieden werden könnten.

Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) geht mit einer wichtigen Neuerung in die parlamentarische Beratung: Der Referentenentwurf wurde durch die Verpflichtung erweitert, dass ab dem 1. Januar 2022 ein E-Rezept bei RX-Arzneimitteln verpflichtend eingesetzt werden muss. Eine entsprechende App soll Teil der sicheren Telematikinfrastruktur (TI) werden. Im Laufe des nächsten Jahres soll das E-Rezept verfügbar sein. Patienten können das Rezept aber auch in anderen Apps speichern, wenn diese die Spezifikationen der TI einhalten.

"Ein flächendeckendes E-Rezept wäre schon in der aktuellen Pandemie hilfreich und würde dazu beitragen, ungewollte Kontakte - und damit die Ansteckungsgefahr - weiter zu minimieren", sagt Christian Buse, Vorstand des BVDVA und Apotheker. Dass die Patienten einen digitalen Bestellweg intensiv in Anspruch nehmen, zeige die gestiegene Nutzung von Versandapotheken in den letzten Wochen. "Das ist ein deutlicher Beleg dafür, dass die Apotheken mit Versandhandelserlaubnis in Deutschland die Bedürfnisse der Patienten gerade in solchen schwierigen Phasen erfüllen. Hier zeigt sich nochmals, dass die Weiterentwicklung der Apotheke mit Einführung des Versandhandels 2004 eine wichtige und richtige Entscheidung war", so Buse.

Freie Apothekenwahl absichern

Es gibt aktuell schon Anwendungen für E-Rezepte, von denen die meisten die freie Apothekenwahl nicht umfänglich gewährleisten. Der Regierungsentwurf des PDSG stellt aber ausdrücklich klar, dass auch bei E-Rezepten die freie Apothekenwahl des Versicherten bestehen bleibt. "Es ist zu begrüßen das die gematik als neutrale Instanz, im Gegensatz zu Wirtschaftsverbänden und Unternehmen, diese App im Sinne der Patienten und Verbraucher zur Verfügung stellt", erläutert Christian Buse.

Firmenkontakt:
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Bundesverband Deutscher Versandapotheken
Udo Sonnenberg
Albrechtstr. 13
10117 Berlin
(030) 847 122 68 55
presse@bvdva.de
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Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) ist seit 2004 Interessenvertreter und Dienstleister der zugelassenen deutschen Versandapotheken und schützt deren beruflichen, wirtschaftlichen und politischen Interessen. Der BVDVA arbeitet auf Landes- und Bundesebene und engagiert sich für die Sicherstellung einer hohen Qualität der pharmazeutischen Versorgung im Arzneimittelversandhandel, wobei die bestmögliche pharmazeutische Beratung und Betreuung der Patienten im Fokus steht.

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