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Nanotechnologien in Lebensmitteln & Co.

Pressemeldung von: Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V. - 13.04.2021 13:45 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

VERBRAUCHER INITIATIVE über Nanomaterialien in Alltagsprodukten

Nanotechnologien in Lebensmitteln & Co.
Nanomaterialien werden inzwischen in vielen Industriezweigen eingesetzt. Verbraucher möchten daher erfahren, wenn sie in Produkten enthalten sind. Eine Kennzeichnungspflicht gibt es jedoch bisher kaum. In dem neuen Themenheft "Nanotechnologien in Alltagsprodukten" informiert die VERBRAUCHER INITIATIVE über verbraucher-nahe Anwendungen, Kennzeichnungsregeln und Sicherheitsaspekte.

Durch die weite Verbreitung von Nanomaterialien wird es für Verbraucher immer wahrscheinlicher, damit direkt in Kontakt zu kommen. Wie eine Studie der Europäischen Beobachtungsstelle für Nanomaterialien (EUON) ergab, wünschen sie sich mehr Informationen über Nanomaterialien in Produkten. Doch bisher müssen nur Lebensmittel, Kosmetika und Biozidprodukte gekennzeichnet werden.

"Der Hinweis ("nano") ist trotz der Regelungen in der Zutatenliste von Lebensmitteln noch nicht zu finden", so Alexandra Borchard-Becker von der VERBRAUCHER INITIATIVE. Derzeit gibt es keine Zutaten, die unter die lebensmittelrechtliche Definition für Nanomaterialien fallen. "Dennoch können Lebensmittel-Zusatzstoffe wie Titandioxid oder Siliciumdioxid herstellungsbedingt Nanomaterialien enthalten. Das erfahren Verbraucher allerdings nicht", so die Fachreferentin. Weiter verbreitet sind Nanomaterialien in Verpackungen. Die Materialien und Stoffe, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, müssen zugelassen werden, bevor sie verwendet werden dürfen. Eine solche Zulassung gibt es in der Europäischen Union für einige Nanomaterialien.

Bei Kosmetika kommen Nanomaterialien vor allem als UV-Filter und als schwarzer Farbstoff (Carbon Black) zum Einsatz. Andere nanogroße Strukturen wie Mizellen oder Liposome müssen dagegen nicht angegeben werden. Sie gelten nicht als Nanomaterialien im Sinne der rechtlichen Definition.

Was Nanomaterialien in Kleidung betrifft, sind solche mit einer antibakteriellen Wirkung besonders beliebt. Prominentes Beispiel ist Nano-Silber. Der Stoff gilt als Biozid und unterliegt speziellen rechtlichen Regelungen. Bei Textilien und anderen Produkten muss kenntlich gemacht werden, wenn sie mit Bioziden behandelt wurden und welche das sind.

Weitere Anwendungen, mit denen Verbraucher in Berührung kommen können, sowie Fragen zur Sicherheit und zu Umweltaspekten beleuchtet das Themenheft "Nanotechnologien in Alltagsprodukten" der VERBRAUCHER INITIATIVE. Die 16-seitige Broschüre kann für 2,00 Euro (zzgl. Versand) unter www.verbraucher.com (https://verbraucher.com/nanotechnologien-in-alltagsprodukten-themenheft.html) bestellt bzw. heruntergeladen werden.

Firmenkontakt:
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Georg Abel
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13088 Berlin
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