Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Pflegebedürftigkeit?

Pressemeldung von: AOK Hessen - 11.09.2015 17:57 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Die AOK Hessen informiert derzeit alle Interessierten über Pflege und Pflegebedürftigkeit. Daher hat die Krankenkasse übersichtliche Infografiken zu diesen Themen entwickelt.
Pflegebedürftigkeit?
Die drei Pflegestufen
Die Gesellschaft wird immer älter, die Lebensmodelle haben sich geändert. Zwischenzeitlich arbeiten in den Familien oft beide Elternteile, sodass für die Pflege der älteren Generation nicht mehr genug Zeit bleibt. Deshalb fällt die Entscheidung oft dahin, die Pflege der Angehörigen in "fremde Hände" zu geben. Auch wenn es "Expertenhände" sind, ist die Skepsis oft groß und unvermeidbar, will man doch nur das Beste für seine Lieben. Betroffene informieren sich daher gerne im Vorfeld über das, was sie erwartet. In den neuen Infografiken hat die AOK Hessen die wichtigsten Bestandteile der Pflege zusammengefasst. Die Pflegestufen In Pflegestufe I werden Personen eingestuft, die als "erheblich pflegebedürftig" gelten. Hierbei handelt es sich um Patienten, die einen täglichen Hilfebedarf von bis zu 90 Minuten haben. Bei Pflegestufe II ist der Versicherte "schwer-pflegebedürftig", das bedeutet, täglich sind bis zu drei Stunden Hilfe notwendig. Pflegestufe III umfasst einen Umfang von bis zu fünf Stunden täglich. Sollte dies nicht ausreichen um den Pflegebedarf des Patienten zu decken, gibt es im Rahmen einer Härtefallregelung die Möglichkeit, die Leistungen im Einzelfall auszuweiten. Medizinisches Gutachten Die Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung im Rahmen eines Hausbesuches. Dieser stellt durch verschiedene Methoden den zeitlichen Aufwand einer Pflege fest und gibt das Gutachten an die entsprechende Pflegekasse weiter. Die Pflegetätigkeiten Die zu pflegenden Personen werden in ihren alltäglichen Aktivitäten unterstützt. Dazu gehören insbesondere Tätigkeiten der Grundpflege, wie Körperpflege, Ernährung und Bewegung. Aber auch im Haushalt wird Unterstützung geboten. Mehr Informationen erhalten Sie unter AOK Hessen/Pflege (http://www.aok.de/hessen/leistungen-service/pflege-199733.php?cid=aokdehe_aokhe_opr_01) oder persönlich in Ihrem Beratungscenter (https://www.aok.de/hessen/kontakt/kontakt-aok-beratungscenter-164140.php) vor Ort.

Firmenkontakt:
Firmenkontakt
AOK Hessen
Nicole Richter
Basler Str. 2
61352 Bad Homburg
0241-5597580
n.richter@neusite.de
https://www.aok.de/hessen/


Firmenbeschreibung:
Gesundheitskasse

Pressekontakt:
Pressekontakt
neusite GmbH
Nicole Richter
Metzgerstr. 61
52070 Aachen
0241-5597580
n.richter@neusite.de
http://www.neusite.de

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.