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Wann darf eine Rückstufung beim Pflegegrad erfolgen?

Pressemeldung von: CareWork Sp.zo.o. Sp.k. - 01.10.2019 01:22 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.



Wann darf eine Rückstufung beim Pflegegrad erfolgen?
Seit Anfang 2017 entscheidet der festgestellte Pflegegrad über den Umfang der Leistungen aus der Pflegeversicherung. Durch Reha-Maßnahmen und Genesungsprozesse kann sich der Gesundheitszustand von Pflegebedürftigen jedoch auch verbessern, was erhebliche Auswirkungen auf die Leistungen der Pflegekasse haben kann. Infrage kommt eine Rückstufung des Pflegegrads und damit gleichzeitig auch die Kürzung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Allerdings muss zunächst die Pflegeversicherung durch eine erneute Begutachtung nachweisen, dass sich der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen im Vergleich zum Vorgutachten des MDK oder von Medicproof wesentlich geändert hat.

Betroffene können gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die ursprüngliche Eingliederung in den Pflegegrad im Vorhinein nicht an einen bestimmten Zeitraum geknüpft wurde.

Sonderbehandlung durch Umstellung von Pflegestufe auf Pflegegrad

Für die Rückstufung beim Pflegegrad gibt es eine Sonderregelung für Pflegebedürftige, bei denen im Zuge der Pflegereform 2017 die bereits anerkannte Pflegestufe automatisch in einen Pflegegrad umgewandelt worden ist. Diese dürfen nur dann zurückgestuft werden, wenn sie heute nach Ansicht der Gutachter gar nicht mehr pflegebedürftig sind.

Die Pflegeversicherung muss sich an die Verfahrensvorschriften halten. Dazu gehört auch der Nachweis darüber, dass der aktuelle Pflegebedarf deutlich geringer ausfällt und davon auszugehen ist, dass der verbesserte Gesundheitszustand des Betroffenen stabil bleibt oder sich weiterhin rehabilitiert.

Abläufe und Begutachtungsverfahren haben sich mit Einführung der Pflegegrade entscheidend geändert, was auch für den Begriff der Pflegebedürftigkeit gilt. Welche Änderungen dies sind, wurde im Pflegebedürftigkeits-Ratgeber der CareWork festgehalten.

Weitere Informationen:

https://www.24stundenbetreut.com/news-24-stunden-pflege/ab-wann-gelte-ich-in-deutschland-als-pflegebeduerftig.html

Firmenkontakt:
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CareWork Sp.zo.o. Sp.k.
Michael Gomola
ul. Glogowska 84
60-741 Poznan
08000 180 100
service@24stundenbetreut.com
https://www.24stundenbetreut.com


Firmenbeschreibung:
Bereits seit 2006 bietet CareWork legal und zuverlässig die sogenannte 24 Stunden Betreuung für Senioren und Pflegebedürftige in Privathaushalten an. Als erstes Unternehmen in der Branche lässt sich CareWork jährlich die Qualität der Dienstleistung durch den TÜV-Rheinland mit einem entsprechenden Zertifikat bestätigen.

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