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Weltblutspendetag: Blut rettet Leben

Pressemeldung von: ARAG SE - 11.06.2019 12:46 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

ARAG Experten zu dem "ganz besonderen Saft"

Weltblutspendetag: Blut rettet Leben
Am 14. Juni ist Weltblutspendetag. Er soll auf die Relevanz von Blutspenden und Blutspendern aufmerksam machen. Die Blutspende, wie wir sie heute kennen, etablierte sich vor etwa 100 Jahren. Grundlage war die Entdeckung der Blutgruppen durch den österreichischen Pathologen Karl Landsteiner im Jahr 1900. Als er 30 Jahre später dafür den Nobelpreis für Medizin bekam, wurde seine Entdeckung schon munter genutzt. Um heute eine flächendeckende Versorgung mit Blutkonserven sicherzustellen, ist es wichtig, dass der gesunde Teil der Bevölkerung aus Solidarität regelmäßig ein wenig roten Lebenssaft spendet. Wer dafür in Frage kommt, sagen ARAG Experten.

Wer darf wie oft Blut spenden?
Sein Blut spenden darf in Deutschland grundsätzlich jeder, der 18 Jahre alt und gesund ist. Eine Obergrenze gibt es seit 2009 für Wiederholungsspender nicht mehr; diese lag seinerzeit bei 75 Jahren. Erstspender dürfen höchstens 68 Jahre alt sein. Gibt der Arzt vorher sein Placet, dürfen Spender auch bis zum 73. Geburtstag Blut spenden. Zudem müssen willige Blutspender mindestens 50 Kilogramm schwer sein. Die ARAG Experten empfehlen eine Blutspende höchstens alle drei Monate. Die Richtlinien für die so genannte Hämotherapie hingegen schreiben vor, dass Frauen hierzulande im Jahr viermal, Männer sechsmal jährlich ihr Blut spenden dürfen.

Nur ein Drittel der Bevölkerung kann Blut spenden
In Deutschland sind etwa 33 Prozent der Bevölkerung theoretisch dazu in der Lage, Blut zu spenden. Tatsächlich tun es aber nur etwa drei Prozent. Das ist auf Dauer zu wenig, um die Gesamtbevölkerung mit Blutprodukten zu versorgen. Schließlich sind viele Menschen einmal in ihrem Leben auf Spenderblut oder Blutprodukte angewiesen. Etwa sechs Prozent der Bevölkerung sind laut dem Deutschen Roten Kreuz als Dauerspender notwendig, um die Versorgung langfristig zu sichern. 90 Prozent aller Blutkonserven werden in der Notfallmedizin und der Unfallchirurgie verbraucht. Diese Eingriffe kann man weder planen noch verschieben - deshalb müssen hier jederzeit ausreichend Reserven vorhanden sein.

Blutspende - tabu mit Tattoo?
Fußballstar Christiano Ronaldo lässt sich im Gegensatz zu vielen seiner Kollegen nach eigener Auskunft nicht tätowieren, weil er überzeugter Blutspender ist. Dass ihm das Spenden von Blut verwehrt würde, wenn er ein Tattoo bekommt, ist aber eine Fehleinschätzung. Nach Tätowierungen muss laut ARAG Experten lediglich eine Wartezeit von vier Monaten eingehalten werden, ehe man zur Blutspende zugelassen wird. Dieselbe Frist gilt auch für Ohrlöcher, Piercings oder Brandings. Der Grund dafür ist, dass eine eventuelle Infektion mit Hepatitis oder HIV während einer Tattoo- oder Piercing-Sitzung erst nach einer gewissen Zeit im Blut nachgewiesen werden kann. Da die Übertragung durch infektiöse Blutprodukte mit allen Mitteln vermieden werden muss, ist diese Sperrfrist zum Schutz der Blutempfänger notwendig.

Dürfen Homosexuelle Blut spenden?
Wegen der Gefahr, Blutkonserven mit HIV zu infizieren, durften homosexuelle Männer bis vor wenigen Jahren kein Blut spenden. Die Bundesärztekammer (BÄK) präsentierte 2016 aber eine neue Richtlinie, die es Homosexuellen erlaubt, Blut zu spenden. Männer, die gleichgeschlechtlichen Sex haben, müssen demnach zwölf Monate enthaltsam sein, bevor sie Blut spenden dürfen.

Gut erholt Blut spenden
Nach dem Urlaub zur Blutspende? Das klingt gut! Man ist ausgeruht und erholt; da fällt der Verlust an ein paar hundert Millilitern Lebenssaft nicht so ins Gewicht. Aber Vorsicht! Da es einige Reiseziele gibt, in denen ein gewisses Risiko für eine Virusinfektion besteht, werden Spender, die sich in einem dieser Länder aufgehalten haben, für eine gewisse Zeit vom Blutspenden zurückgestellt. Reiseziele, die am häufigsten zu einer Sperre für die Blutspende führen, finden Sie hier. (https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sport-und-gesundheit/07907/)

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