Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Abschaffung des "ewigen Widerrufsjokers"

Pressemeldung von: Brender & Hülsmeier - 14.10.2015 17:50 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Neuregelung des Gesetzgebers streicht Widerrufsrecht
Abschaffung des "ewigen Widerrufsjokers"
Derzeit läuft das Gesetzgebungsverfahren, mit dem die Bundesrepublik die Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie der EU umsetzt. Darüber hinaus soll entsprechend der Vereinbarung des Koalitionsvertrags der Fraktionen von CDU/CSU und SPD mit der Neuregelung zum einen eine Beratungspflicht des Darlehensgebers für Fälle vorgesehen werden, in denen das Konto dauerhaft und erheblich überzogen wird, sowie zum anderen der Beruf des gesetzlich geregelten Honorarberaters im Anwendungsbereich der Wohnimmobilienkreditrichtlinie eingeführt werden. In dieses laufende Gesetzgebungsverfahren wollen die Regierungsparteien aktuell nun eine Regelung einfügen, mit dem der "ewige Widerrufsjoker" für Immobilienkredite abgeschafft wird. Diese Neuregelung bezieht sich auf Darlehensverträge, die Verbraucher in den Jahren 2002 bis 2010 abgeschlossen haben. Im Falle einer fehlerhaften Belehrung über das dem Verbraucher zustehende Widerrufsrecht kann dieser den Darlehensvertrag widerrufen. Dieses Recht kommt vielen Verbrauchern deshalb gelegen, weil es die wirtschaftlich vorteilhafte Möglichkeit eröffnet, ein höher verzinsliches Darlehen in der jetzigen Niedrigzinsphase zu widerrufen und dann umzuschulden. Eine einschränkende höchstrichterliche Entscheidung zu diesem Widerrufsrecht liegt bis heute nicht vor, auch wenn einzelne Instanzgerichte zwischenzeitlich eine restriktive Auffassung vertreten haben. Mit der Neuregelung sollen Betroffene nun eine letzte Frist von drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes erhalten. In dieser Zeit können Ansprüche noch geprüft und geltend gemacht werden. Nach der bisherigen Planung, so die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) in einem jüngst erschienenen Beitrag, soll der Bundestag die Änderungen im kommenden Frühjahr verabschieden, so dass die Widerrufsmöglichkeit im Sommer nächsten Jahres dann abgeschafft wäre. Jeder Betroffene ist daher gut beraten, sich über ein eventuell bestehendes Widerrufsrecht von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zeitnah beraten zu lassen.

Firmenkontakt:
Firmenkontakt
Brender & Hülsmeier
Dr. Markus Brender
Leerbachstrasse 14
60322 Frankfurt am Main
069/913351-0
info@brender-huelsmeier.de
http://www.brender-huelsmeier.de


Firmenbeschreibung:
Brender & Hülsmeier, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater/Rechtsanwälte, ist eine Fachkanzlei in Frankfurt am Main.

Pressekontakt:
Pressekontakt
Brender & Hülsmeier
Dr. Markus Brender
Leerbachstrasse 14
60322 Frankfurt am Main
069/913351-0
info@brender-huelsmeier.de
http://www.brender-huelsmeier.de

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.