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ARAG Recht schnell...

Pressemeldung von: ARAG SE - 13.02.2019 10:39 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...
+++ Kündigung der Mietwohnung wegen Handeln mit Rauschgift +++
Ein Mietverhältnis über Wohnraum darf wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Rauschgift gekündigt werden. Dies hat laut ARAG das Amtsgericht Frankfurt am Main mit Urteilen vom 06.02.2019 (Az.: 33 C 2815/18 (51)) und 08.02.2019 (Az.: 33 C 2802/18 (50)) entschieden.
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des Amtsgerichtes Frankfurt am Main. (https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/verdacht-des-handelns-mit-rauschgift-rechtfertigt-die-kündigung-des)

+++ Arbeitsrechtlicher Aufhebungsvertrag kann unwirksam sein +++
Eine Arbeitnehmerin kann einen Vertrag, durch den das Arbeitsverhältnis beendet wird (Aufhebungsvertrag), auch dann nicht widerrufen, wenn er in ihrer Privatwohnung abgeschlossen wurde. Ein Aufhebungsvertrag kann jedoch unwirksam sein, falls er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen ist. ARAG Experten verweisen auf das entsprechende Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 07.02.2019 (Az.: 6 AZR 75/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BAG. (https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2019&nr=21918&pos=0&anz=6&titel=Kein_Widerruf_von_Aufhebungsverträgen/Gebot_fairen_Verhandelns)

+++ Mieter haben Anspruch auf korrekten Verteilerschlüssel bei Heizkostenabrechnung +++
Mieter haben Anspruch auf eine Abrechnung ihrer Heizkosten nach dem korrekten Verteilungsschlüssel. Sie können nicht darauf verwiesen werden, eine falsche Abrechnung abzuwarten und diese dann zu kürzen. Das stellt laut ARAG der Bundesgerichtshof in einem am 07.02.2019 veröffentlichten Urteil vom 16.01.2019 klar (Az.: VIII ZR 113/17).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH. (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=VIII%20ZR%20113/17&nr=92160)

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
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Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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