Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

ARAG Recht schnell...

Pressemeldung von: ARAG SE - 15.05.2019 14:31 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...
+++ Arbeitszeiterfassung muss lückenlos werden +++
Die Unternehmen in der Europäischen Union (EU) müssen die Arbeitszeiten aller Angestellten, Arbeiter und Außendienstmitarbeiter komplett erfassen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) aktuell entschieden. Laut ARAG Experten sind nun alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, das Urteil in nationales Recht umzusetzen (EuGH, Az.: C-55/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des EuGH. (https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-05/cp190061de.pdf)

+++ Ritze zwischen Matratzen kein Mangel +++
Die Matratzen eines Boxspringbettes dürfen auseinanderdriften. Im Streit um ein angeblich untaugliches Ehebett hat das Landgericht Düsseldorf die Klage der Käufer zurückgewiesen. Es sei kein Mangel, wenn bei einem sogenannten Boxspringbett die besonders dicken Matratzen in der Bettmitte auseinanderdrifteten, befand laut ARAG das Gericht (Az.: 19 S 105/17).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Düsseldorf. (http://www.lg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen-2019/09-19.pdf)

+++ Kosten für Schulbücher sind übernahmefähig +++
Die Kosten für Schulbücher sind vom Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf zu übernehmen, wenn Schüler mangels Lernmittelfreiheit ihre Schulbücher selbst kaufen müssen. ARAG Experten verweisen auf die entsprechende Entscheidung des 14. Senats des Bundessozialgerichts (Az.: B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BSG. (https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/2019_14.html)

+++ Eigenschutz gegen Starkregen +++
Der Eigentümer eines Wohngrundstücks kann von der Gemeinde grundsätzlich keinen Schutz vor Regenwasser aus dem angrenzenden abschüssigen Gelände einfordern. Der Grundstückseigentümer sei zu zumutbaren Vorsorgemaßnahmen selbst verpflichtet. Dies entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Verwaltungsgericht Mainz (AZ.: 3 K 532/18.MZ).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Mainz. (https://vgmz.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/detail/News/eigenschutz-bei-starkregen/)

Firmenkontakt:
Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de


Firmenbeschreibung:
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Pressekontakt:
Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50764 Köln
0221 92428-215
0221 92428-219
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.