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ARAG Recht schnell...

Pressemeldung von: ARAG SE - 22.05.2019 09:56 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...
+++ Ersatzanspruch bei fingierten Kündigungsgründen +++
Fingiert eine Arbeitgeberin Kündigungsgründe, um unliebsame Betriebsratsmitglieder loszuwerden, so begründet dies Entschädigungsansprüche. ARAG Experten verweisen auf das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen. Eine Arbeitgeberin und deren früheren Rechtsberater verurteilte das Gericht wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung als Gesamtschuldner zur Zahlung von 20.000 Euro an eine ehemalige Beschäftigte und stellvertretende Betriebsratsvorsitzende (Az.: 3 Ca 433/17).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des ArbG Gießen. (https://arbeitsgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/fingieren-von-k%C3%BCndigungsgr%C3%BCnden-zur-entfernung-unliebsamer-betriebsratsmitglieder)

+++ Kündigung von Prämiensparverträgen +++
Sparkassen dürfen Prämiensparverträge ohne Laufzeit nicht vor Erreichen der höchsten Prämienstufe kündigen, da mit Blick auf das Bonusversprechen zugunsten des Kunden bis zu diesem Zeitpunkt ein konkludenter Kündigungsausschluss gilt. Ein darüber hinaus bestehender Ausschluss des Kündigungsrechts ist im Hinblick auf die unbefristete Laufzeit indes nicht anzunehmen. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14.05.2019 entschieden (Az.: XI ZR 345/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH. (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=95598&linked=pm)

+++ Besteuerung von Sterbegeldzahlungen +++
Sterbegeldzahlungen, die eine Pensionskasse aus einem Altersvorsorgevertrag an Erben leistet, die nicht zugleich "Hinterbliebene" sind, unterliegen der Einkommensteuer. Dies hat laut ARAG das Finanzgericht Düsseldorf entschieden (Az.: 15 K 2439/18 E).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Entscheidung des FG. (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2018/15_K_2439_18_E_Urteil_20181206.html)

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

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Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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Lindenstraße 14
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