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ARAG Recht schnell...

Pressemeldung von: ARAG SE - 13.06.2019 09:35 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...
+++ Keine Werbegeschenke von Apotheken +++
Apotheken dürfen ihren Kunden beim Erwerb verschreibungspflichtiger Arzneimittel keine Werbegaben gewähren. Dies gilt auch dann, wenn es sich um geringwertige Gaben wie einen Brötchen-Gutschein oder einen Ein-Euro-Gutschein handelt. Auch solche Werbegaben seien wettbewerbsrechtlich unzulässig, entschied laut ARAG der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 06.06.2019 (Az.: I ZR 206/17 und I ZR 60/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH. (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/2019076.html)

+++ Hinweise auf Nutzung als Mietwagen +++
Ein Autohaus ist verpflichtet, bei einem Gebrauchtwagenangebot darauf hinzuweisen, dass das Fahrzeug vormals als Mietwagen genutzt worden ist. Bei der Mietwageneigenschaft handele es sich um eine wesentliche Information, die für die geschäftliche Entscheidung des Käufers eine erhebliche Bedeutung habe, da die Verwendung als Mietwagen im Allgemeinen als abträglich angesehen werde. ARAG Experten verweisen insoweit auf das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 15.03.2019 (Az.: 6 U 170/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Oldenburg. (https://oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/gebrauchtwagenkauf-nur-ein-vorbesitzer-bei-mietwagen-177415.html)

+++ Unwirksame Klausel über Vorerkrankungen +++
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat nach Auskunft der ARAG eine Vorerkrankungsklausel in einer Reiserücktrittskostenversicherung, die den Versicherungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen für bekannte "medizinische Zustände" ausschloss, für intransparent und unwirksam erklärt. Die Klausel lasse nicht erkennen, was unter einem "medizinischen Zustand" zu verstehen sei, so das Urteil vom 13.05.2019 (Az.: 3330/18 (24)).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG Frankfurt aM. (https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/vorerkrankungsklausel-der-reiserücktrittskostenversicherung-ist-intransparent-und)

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

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Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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Lindenstraße 14
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