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ARAG Recht schnell...

Pressemeldung von: ARAG SE - 25.09.2019 10:09 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...
+++ Baum muss wegen Pollen nicht entfernt werden +++
Ein Grundstückseigentümer kann von seinem Nachbarn in aller Regel nicht die Beseitigung von Bäumen wegen der von ihnen ausgehenden natürlichen Immissionen auf sein Grundstück wie etwa Pollenflug verlangen, wenn die für die Anpflanzung bestehenden landesrechtlichen Abstandsregelungen eingehalten sind. Dies hat laut ARAG der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: V ZR 218/18).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressenmitteilung des BGH (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/2019123.html).

+++ Unbelegtes Brötchen ist kein Frühstück +++
Unbelegte Backwaren mit einem Heißgetränk sind kein Frühstück im lohnsteuerrechtlichen Sinn. ARAG Experten verweisen auf ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofs. Im Streitfall hatte der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unbelegte Brötchen und Rosinenbrot nebst Heißgetränken zum sofortigen Verzehr im Betrieb kostenlos bereitgestellt. Das Finanzamt sah dies als ein Frühstück an, das mit den amtlichen Sachbezugswerten zu versteuern sei. Dem folgte der BFH nicht (Az.: VI R 36/17).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BFH (http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&nr=41998).

+++ Kein Schadensersatz bei Abnutzung einer Wohnung +++
Gerichts- und Rechtsanwaltskosten für eine sogenannte Kapazitätsklage, die von den Eltern mit dem Ziel aufgewendet werden, dem Kind einen Studienplatz zu verschaffen, können nach Auskunft der ARAG Experten nicht als außergewöhnlichen Belastungen steuerlich geltend gemacht werden und verweisen auf das entsprechende Urteil des FG Münster (Az.: 2 K 3783/18 E).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des FG Münster (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2019/2_K_3783_18_E_Urteil_20190813.html).

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,7 Milliarden EUR.

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