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ARAG Recht schnell...

Pressemeldung von: ARAG SE - 12.03.2025 09:43 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...
+++ Mit Promille auf den E-Scooter? +++
Wer mit einem E-Scooter nachts betrunken fährt, dem wird in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, welches trotz geringer Geschwindigkeit eine notstandsähnliche Situation verlangte, damit der Führerschein ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille nicht entzogen wird (Az.: 1 ORs 70/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Hamm (https://nrwe.justiz.nrw.de/olgs/hamm/j2025/1_ORs_70_24_Urteil_20250108.html).


+++ Keine Haftung bei telefonischer TAN-Freigabe +++
Am Telefon sollten Transaktionen mittels pushTAN nicht autorisiert werden, denn aller Wahrscheinlichkeit nach handelt es sich um Betrug und man bleibt wegen grob sorgfaltswidrigem Handeln auf dem Schaden sitzen. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig (Az.: 4 U 439/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Braunschweig (https://oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/kein-erstattungsanspruch-bei-pushtan-freigabe-an-dritte-am-telefon-239639.html).


+++ Hinweis auf Transitvisum ist Pflicht +++
Ein Onlineportal, das Reisen vermittelt, muss seine Kunden darüber informieren, wenn für eine Reise mit Zwischenstopp ein Transitvisum erforderlich ist. Die Information sei für die Dienstleistung "Flugreise" wesentlich, entschied laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 6 U 154/24)
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt (https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/vermittlungsportal-fuer-reisen-muss-ueber-notwendigkeit-eines-transitvisums-informieren).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/

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ARAG Platz 1
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+49 211 963-3115
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
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24229 Dänischenhagen
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