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ARAG Recht schnell...

Pressemeldung von: ARAG SE - 23.04.2025 09:02 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...
+++ Keine Vorlage der Rechnung +++
Ein Mann ließ sein Auto nach einem Unfall in der Türkei fachgerecht reparieren. Er rechnete fiktiv ab und schwieg zu den Kosten, woraufhin das Amtsgericht den Schadensersatz kürzte. Der Bundesgerichtshof stellte laut ARAG Experten nun aber klar: Es gibt keine Verpflichtung, bei fiktiver Abrechnung zu den tatsächlichen Kosten Auskunft zu geben (Az.: VI ZR 300/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH (https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12290&nr=141103&anz=1163&pos=3).


+++ Notarkosten trotz Geschäftsunfähigkeit +++
Eine geschäftsunfähige Frau wollte ihren früheren Bankberater adoptieren und als Alleinerben einsetzen. Das Problem: Ihr Notar erkannte ihre Geschäftsunfähigkeit nicht. Die Notarkosten muss sie trotzdem zahlen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach die Vorschriften zur Geschäftsunfähigkeit auf Notare grundsätzlich nicht anwendbar sind (Az.: IV ZB 37/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH (https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=IV%20ZB%2037/24&nr=141110).


+++ OP nur vom Chefarzt? +++
Wer sich die Operation durch den Chefarzt "einkauft", soll in der Regel auch dessen Leistung erhalten. Kann stattdessen nach einer Zusatzvereinbarung nach Belieben auch der Oberarzt operieren, kann das Krankenhaus nach Auskunft der ARAG Experten dem Bundesgerichtshof zufolge keine Wahlleistung abrechnen (Az.: III ZR 40/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH (https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=III%20ZR%2040/24&nr=141126).

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 20 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

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