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ARAG Recht schnell...

Pressemeldung von: ARAG SE - 03.09.2025 12:31 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Einsatzfahrzeug überholt im Überholverbot - keine Haftung +++
Die Fahrerin eines Kastenwagens bog nach links in die Auffahrt einer Tankstelle ein, übersah dabei aber ein Fahrzeug mit Blaulicht, das sich von hinten näherte. Es kam zu einer Kollision. Das Fahrzeug der Rettungshundestaffel, mit dem sie kollidierte, hatte während dieser Einsatzfahrt Sonderrechte. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig, wonach die eigene Pflichtverletzung der Abbiegerin vollständig überwog (Az.: 7 U 98/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Schleswig (https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/NJRE001616076).


+++ Besserer Schulweg kein Grund für Wunschschule +++
Die Zuweisung an eine andere als die zuständige Grundschule ist z. B. in Rheinland-Pfalz nur aus wichtigem Grund möglich. Ein "verkehrstechnisch weniger komplexer Schulweg" reicht dafür nach Auskunft der ARAG Experten laut Oberverwaltungsgericht Koblenz nicht (Az.: 2 B 10990/25.OVG).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OVG Koblenz (https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/NJRE001617363).


+++ Rechtsfahrgebot gilt auch für Fahrradfahrer +++
Auch Radler müssen im Straßenverkehr in der Regel äußerst rechts fahren. Laut ARAG Experten gilt dies nach einer Entscheidung des Landgerichts Lübeck auch dann, wenn sie auf einem Fahrradschutzstreifen in einem Kreisel unterwegs sind. Ansonsten droht die Mithaftung (Az.: 9 O 146/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Lübeck (https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/NJRE001614358).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom (https://www.arag.com/de/newsroom/) vorbei.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

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