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ARAG Recht schnell...

Pressemeldung von: ARAG SE - 05.11.2025 11:04 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...
ARAG: Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Passwort für Sperrung der SIM-Karte nötig? +++
Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkunternehmens, wonach die Sperrung einer SIM-Karte nur möglich ist, wenn der Kunde neben der Rufnummer auch ein persönliches Kennwort angibt, ist unwirksam. Laut ARAG Experten ist die Vorgabe, zwingend ein Kennwort zu nennen, mit Blick auf die Schutzinteressen der Kunden nicht zumutbar. Der Kunde hat ein berechtigtes Interesse an einer schnellen und unkomplizierten Sperrung (Bundesgerichtshof, Az.: III ZR 147/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025193.html).


+++ Equal Pay: Ein konkreter Gehaltsvergleich genügt +++
Wer den Verdacht hat, schlechter bezahlt zu werden als ein männlicher Kollege bei gleicher oder gleichwertiger Tätigkeit, kann sich nicht nur an Gruppen-Statistiken orientieren, sondern gezielt einen konkreten Vergleichsfall heranziehen. Gelingt dieser sogenannte "Paarvergleich", tritt die Vermutung einer Diskriminierung ein. Dann muss der Arbeitgeber laut ARAG Experten darlegen, weshalb das höhere Gehalt beim männlichen Kollegen gerechtfertigt war (Bundesarbeitsgericht, Az.: 8 AZR 300/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BAG (https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/anspruch-auf-entgeltdifferenz-wegen-geschlechtsdiskriminierung-paarvergleich/).


+++ Geld zurück, wenn der Pauschalurlaub beeinträchtigt wird +++
Weist eine gebuchte Pauschalreise so gravierende Mängel auf, dass der Urlaub für den Reisenden "objektiv nicht mehr von Interesse" ist, kann der Veranstalter zur vollen Erstattung verpflichtet sein. Das gilt selbst dann, wenn einzelne Leistungen erbracht wurden. Dabei entscheidend ist laut ARAG Experten, dass der Urlaub insgesamt seinen Zweck verloren haben muss und der Veranstalter von den Umständen gewusst hat oder sie hätte beeinflussen können. Daher raten die ARAG Experten, bei erheblichen Beeinträchtigungen am Urlaubsort, wie z. B. massiver Baulärm, ausgefallene Hauptleistungen oder am Hotel stattfindende Bauarbeiten, sofort den Veranstalter zu informieren und die Einschränkungen zu dokumentieren (Europäischer Gerichtshof, Az.: C-469/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des EuGH (https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=D4CB16F45054CE7EBA114F87EC51BFC1?text=&docid=305425&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=7268837).

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