Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Automatischer Reisekostenrechner für auswärtige Anwälte jetzt online

Pressemeldung von: Freie Fachinformationen GmbH - 28.11.2018 14:49 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Mit gerichtsbezirke.de einfach Entfernung zum Gericht ermitteln, optimal abrechnen und Geld sparen

Automatischer Reisekostenrechner für auswärtige Anwälte jetzt online
Screenshot gerichtsbezirke.de
Nach dem Beschluss des BGH vom 09.05.2018 sind auch die Reisekosten eines nicht im Gerichtsbezirk ansässigen Anwalts ausnahmslos erstattungsfähig - und zwar bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks.
Der Reisekostenrechner auf gerichtsbezirke.de liefert Kontaktdaten aller Gerichte und erspart Anwälten und deren Mitarbeitern die aufwändige Recherche des am weitesten entfernten Ortes innerhalb des Gerichtsbezirks. Nach Auswahl des entsprechenden Gerichts wird der am weitesten vom Gerichtsort entfernte Ort, einschließlich genauer Entfernung und den daraus resultierenden abrechnungsfähigen Fahrtkosten, berechnet.

Der Reisekostenrechner umfasst folgende Gerichtsarten:

-Amtsgerichte
-Landesgerichte
-Oberlandesgerichte
-Arbeitsgerichte
-Landesarbeitsgerichte
-Sozialgerichte
-Landessozialgerichte
-Verwaltungsgerichte
-Oberverwaltungs-gerichte/Verwaltungs-gerichtshöfe
-Finanzgerichte

Ergänzend zum Rechner liefert die Website kompakte Tipps zur Reisekostenabrechnung von Gebühren- und Abrechnungsexperte Norbert Schneider. Darunter Rechenbeispiele und Informationen zur aktuellen Rechtslage, u. a. bzgl. Tage- und Abwesenheitsgeld und Verfahrenskostenhilfe-/Prozesskostenhilfe.

Hier geht es zum Reisekostenrechner: www.gerichtsbezirke.de

Firmenkontakt:
Firmenkontakt
Freie Fachinformationen GmbH
Nadia Neuendorf
Leyboldstraße 12
50354 Hürth
02233 80575-16
info@ffi-verlag.de
http://www.freie-fachinformationen.de/


Firmenbeschreibung:
Der FFI Verlag erstellt Fachinformationen für Freie Berufe. Anwälte, Steuerberater, Ärzte und Zahnärzte erhalten hier wichtige Informationen von Top-Autoren kompakt und leicht verständlich verfasst. Dieser Dienst wird von Partnern aus der Wirtschaft finanziert und ist daher für die Leser gratis. Alles nach dem Motto: Kurz. Gut. Gratis.

Pressekontakt:
Pressekontakt
Freie Fachinformationen GmbH
Nadia Neuendorf
Leyboldstraße 12
50354 Hürth
02233 80575-16
info@ffi-verlag.de
http://www.freie-fachinformationen.de/

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.