Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.
Betriebskostenabrechnungen müssen für den Mieter nachvollziehbar sein
Pressemeldung von: Bredereck & Willkomm - 10.01.2016 13:58 Uhr Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Ende des Jahres gehen den meisten Mietern Betriebskostenabrechnungen ihres Vermieters zu. Auf den ersten Blick sind solche Abrechnungen für Laien kaum verständlich. Wenn auch bei längerem Hinsehen der konzentrierte Versuch, die Abrechnung nachzuvollziehen, erfolglos bleibt, spricht einiges dafür dass die Abrechnung möglicherweise nicht nachvollziehbar ist. Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit von Betriebskostenabrechnungen Für die Beurteilung der - rechnerischen - Nachvollziehbarkeit einer Betriebskostenabrechnung ist die Sicht eines durchschnittlich gebildeten, juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulten Mieters maßgeblich. Diese Art Mieter ist eine Kunstfigur, die der Bundesgerichtshof geschaffen hat. In der Praxis verstehen durchschnittlich gebildete Mieter die Betriebskostenabrechnung regelmäßig nicht. Das hilft ihnen aber nichts, da der Bundesgerichtshof der Meinung ist, dass durchschnittliche Mieter die Betriebskostenabrechnungen verstehen würden. Das Berufen auf mangelnde Nachvollziehbarkeit ist in der Praxis daher selten erfolgreich Das bedeutet im Ergebnis, dass auch nicht nachvollziehbare Betriebskostenabrechnungen in der Praxis von den Gerichten in der Regel als nachvollziehbar eingestuft werden. Man kann sich auf dieses Argument also in der Regel kaum berufen. Vorgehen der Prüfung Auf das Argument der mangelnden Nachvollziehbarkeit kann man sich also nicht verlassen. Es muss daher immer zunächst die formelle Ordnungsmäßigkeit und anschließend die inhaltliche Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung geprüft werden. Wir beraten und vertreten Mieter und Vermieter von Wohnungen, Wohnungseigentum und Gewerberäumen bundesweit im Zusammenhang mit Ansprüchen wegen Betriebskostenabrechnungen. 29.12.2015 Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de
Firmenkontakt: Firmenkontakt Bredereck & Willkomm Alexander Bredereck Am Festungsgraben 1 10117 Berlin 030 4000 4999 berlin@recht-bw.de http://www.recht-bw.de
Firmenbeschreibung: Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Pressekontakt: Pressekontakt Bredereck & Willkomm Alexander Bredereck Am Festungsgraben 1 10117 Berlin 030 4000 4999 berlin@recht-bw.de http://www.recht-bw.de
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen. Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.