Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Bewährungswiderruf

Pressemeldung von: Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB - 31.10.2019 15:31 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Tipps vom Strafverteidiger

Bewährungswiderruf
Bewährungswiderruf
Tipps vom Strafverteidiger

Ausgangslage
Wird ein Angeklagter zu einer Freiheitsstrafe mit (Aussetzung der Vollstreckung zur) Bewährung verurteilt, herrscht häufig zunächst Erleichterung darüber, dass eine Haftstrafe (erstmal) nicht angetreten werden muss.
So ein Urteil wird allerdings begleitet von einem Bewährungsbeschluss, mit dem dem Verurteilten eine Reihe von Weisungen aufgegeben und die Bewährungszeit bestimmt werden.

Hierzu gehören grundsätzlich die Weisungen ein straffreies Leben zu führen und dem Gericht jeden Wohnsitzwechsel anzuzeigen. Dazu kommen häufig außerdem die Unterstellung unter einen Bewährungshelfer und die Auflage, einen Geldbetrag an die Staatskasse oder eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen oder Arbeitsstunden zu leisten.

Folgen des Verstoßes gegen Auflagen
Wenn der Verurteilte die Weisungen des Bewährungsbeschlusses nicht einhält und beispielsweise neue Straftaten begeht oder Zahlungen nicht leistet, droht der Widerruf der Bewährung. Hierzu erfolgt zunächst eine Anhörung durch das Gericht.

So eine Anhörung sollte den Betroffenen daher auf keinen Fall ungenutzt lassen.

Was kann man tun?
Das Gesetz sieht in geeigneten Fällen vor, die Bewährungsauflagen zu verschärfen und die Bewährungszeit zu verlängern, um so die Bewährung zu "retten" und einen Widerruf - der zur Vollstreckung der Haft führen würde - zu verhindern.

Wer eine Anhörung zum Bewährungswiderruf erhält, sollte sich umgehend an auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwälte wenden, rät der bundesweit tätige Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nils Schiering aus Hamm. So kann auch kurzfristig noch geklärt werden, ob der Bewährungswiderruf und eine Vollstreckung der Haftstrafe (noch) verhindert werden kann.

Firmenkontakt:
Firmenkontakt
Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Leonid Ginter
Otto-Krafft-Platz 24
59065 Nordrhein-Westfalen - Hamm
02381-4910696
02381-4910694
info@gs-rechtsanwaelte.de
http://www.gs-rechtsanwaelte.de


Firmenbeschreibung:
Rechtsanwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Hamm
Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Schadensersatzrecht, Strafrecht, Schufa
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Leonid Ginter
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nils Schiering
Bundesweite Vertretung und Strafverteidigung

Pressekontakt:
Pressekontakt
Ginter Schiering Rechtsanwälte
Ginter Leonid
Otto-Krafft-Platz 24
59065 Nordrhein-Westfalen - Hamm
02381-4910696
info@gs-rechtsanwaelte.de
http://www.gs-rechtsanwaelte.de

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.