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BGH fällt Entscheidung: Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite nicht statthaft

Pressemeldung von: Kanzlei Dr. E. Hoffmann - 23.06.2014 16:38 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Seit dem 13.05.2014 ist es amtlich: Kreditkunden, die Ihren Kreditvertrag 2011 oder später geschlossen haben, können die gezahlte Bearbeitungsgebühr zurückerhalten. Aber wie sieht es für Kreditnehmer aus, die ihren Vertrag vor 2011 abgeschlossen haben?
BGH fällt Entscheidung: Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite nicht statthaft
Kanzlei Dr. E. Hoffmann - Kapitalanlage- und Bankrecht
Hamburg, 23.06.2015 - Mit zwei Urteilen (XI ZR 405/12 und XI ZR 170713) schaffte der Bundesgerichtshof (BGH) in höchster Instanz endlich Klarheit für Kreditkunden und erklärte die Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten für unrechtmäßig. Die Kosten für die Kreditbearbeitung und -auszahlung müssen die Finanzinstitute durch die Zinsen decken. Das ermöglicht einen besseren Konditionenvergleich und schützt vor versteckten Kreditkosten.

Bereits 2013 hatte die, auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei Dr. Ernst Hoffmann , Hamburg und Bargteheide, einen Rechtsstreit gegen die Norisbank wegen zu Unrecht erhobener Kreditgebühren gewonnen. Dr. Hoffmann begrüßt das Urteil des BGH: "Es ist einfach unlauter, zusätzliche Kosten in den AGB zu verstecken. Ich freue mich, dass diese Auffassung nun auch von höchstrichterlicher Stelle geteilt wird. Vermutlich können tausende von Kreditnehmern die gezahlten Bearbeitungsentgelte nunmehr zurückfordern." Dies gilt zunächst für Kreditverträge, die 2011 oder später geschlossen wurden. Fest steht, dass der Richterspruch auch für bereits abbezahlte Kredite gilt.

Für Banken bedeutet das Urteil, dass sie mit einer erheblichen Anzahl von Rückforderungen zu rechnen haben, liegt doch der Anteil der Gebühren zwischen 1% und 3,5% der Darlehenssumme. Die Darlehensart ist dabei nicht entscheidend. Rein rechtlich besteht der Erstattungsanspruch nicht nur für klassische Verbraucherkredite wie zur Finanzierung von Möbeln, Autos oder Reisen, sondern auch bei Immobilienkrediten - unabhängig von der Laufzeit.

Bisher hat der BGH noch nicht darüber entschieden, wann die Forderungen betroffener Kunden verjähren. Daher ist Kunden, die ihren Kreditvertrag vor 2011 abgeschlossen haben, zu empfehlen, sich fachlichen Rat zu holen. Hilfestellung erhalten betroffene Kreditkunden bei Verbraucherzentralen und Rechtsanwälten, die sich, wie Dr. Hoffmann, auf das Bankrecht spezialisiert haben.
Bildquelle:kein externes Copyright

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