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Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Schmerzensgeld (bundesweit) informieren:

Pressemeldung von: Ciper - 18.11.2013 12:35 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Schmerzensgeld (bundesweit) informieren: Erneuter Prozesserfolg für Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Schmerzensgeld: Das Landgericht Aachen bestätigt die Rechtsauffassung der Opferanwälte:

Ciper & Coll. weiter auf Erfolgskurs. Auch das Landgericht Aachen bestätigt zum wiederholten Male die Rechtsauffassung der bundesweit tätigen Anwälte:

Landgericht Aachen - vom 15. November 2013
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehlerhafte intramuskuläre Injektion mit Entwicklung eines Kompartmentsyndroms, LG Aachen, Az. 11 O 172/11

Chronologie:
Der Kläger stellte sich mit Rückenschmerzen in der Praxis des Beklagten vor. Dieser verabreichte ihm eine intramuskuläre Injektion, in deren Folge der Kläger ein Kompartmentsyndrom entwickelte. Der Beklagte verordnete dem Kläger daraufhin eine Antibiotikatherapie. Seit dem Vorfall leidet der Kläger an Bewegungseinschränkungen.

Verfahren:
Der erstinstanzlich bestellte Sachverständige stellte zutreffend fest, dass die vom Beklagten gewählte antibiotische Behandlung im Falle des Klägers ungeeignet und insofern fundamental (grob) behandlungsfehlerhaft war. Das Landgericht Aachen schlug den Parteien sodann auf Basis des Gutachtens einen Vergleich im deutlich fünfstelligen Eurobereich vor, auf das sich die Parteien einließen.

Anmerkung von Ciper & Coll.:
Bemerkenswert an der vorstehenden Angelegenheit ist es, dass dem eigentlichen Arzthaftungsprozess eine Klage auf Herausgabe der Behandlungsdokumentation vorausging. Der Beklagte verzögerte das Verfahren schuldhaft, indem er den Prozessbevollmächtigten des Klägers zur Vorbereitung des Prozesses die Herausgabe der Kopien der Behandlungsdokumentation versagte. Ärzte und Krankenhäuser sind gemäß § 630 g BGB verpflichtet, ihren Patienten Einsicht in ihre Behandlungsunterlagen zu gewähren, stellt die alleinsachbearbeitende Rechtsanwältin Agnes Szlachecki fest.

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Firmenkontakt:
Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
E-Mail: ra.ciper@t-online.de
Telefon: 0211556207
Homepage: http://www.ciper.de


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