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Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht, (bundesweit) weiter auf Erfolgskurs:

Pressemeldung von: Ciper - 07.04.2014 13:34 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht, (bundesweit) weiter auf Erfolgskurs:
Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht, (bundesweit) weiter auf Erfolgskurs:
Quelle: Google Bilder
Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Ciper & Coll. informieren:


Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein - vom 27. März 2014
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Staphylococcus epidermis Infektion nach Stichinzision, OLG Schleswig-Holstein, Az.: 4 U 57/13

Chronologie:
Die Klägerin erlitt im Urlaub einen Oberschenkelhalsbruch und wurde in die Klinik der Beklagten verbracht. Dort entließen die Mediziner die Patientin ohne Anzeichen einer Infektion. Eine postoperativ vorgenommene MRT-Untersuchung ergab, dass eine Femurkopfnekrose vorlag. Eine Revisionsoperation war erforderlich.

Verfahren:
Nachdem das Landgericht Flensburg (Az. 3 O 387/09) die Klage noch als unbegründet abgewiesen hatte, schlug das OLG Schleswig - Holstein den Parteien nach Würdigung der Gesamtumstände einen Vergleich vor, den diese akzeptierten. Anderenfalls wäre es zu einer weiteren umfangreichen Beweisaufnahme gekommen, die zu unnötigen Zusatzkosten geführt hätte. Der Streitwert liegt im deutlich fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Das vorliegende Verfahren zeigt einmal mehr, dass es sich in vielen Arzthaftungsfällen lohnt, erstinstanzliche Entscheidungen in der Berufungsinstanz hinterfragen zu lassen. So konnte der sachbearbeitende Rechtsanwalt Tobias Kiwitt für die geschädigte Patientin noch eine angemessene Entschädigung erzielen.

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Firmenkontakt:
Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
E-Mail: ra.ciper@t-online.de
Telefon: 0211556207
Homepage: http://www.ciper.de


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