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Ciper & Coll., die Rechtsanwälte für Medizinrecht u. Arzthaftungsrecht - landesweit - auf Erfolgskurs:

Pressemeldung von: ciper - 23.06.2014 09:20 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Ciper & Coll. informieren: Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Nürnberg-Fürth - vom 13. Juni 2014
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Rückenmarkschädigung mit Querschnittslähmung nach Typ A2 Impressionsfraktur, LG Nürnberg-Fürth, Az. 4 O 6300/12

Chronologie:
Der Kläger begab sich in 2009 aufgrund starker Rückenschmerzen in die Behandlung bei der Beklagten. Dort wurde die Diagnose einer Impressionsfraktur mit vertikaler Höhenminderung und ventrodorsaler Spaltenbildung in der Grundplatte, Klassifikation A2 nach Magerl gestellt und der Kläger operativ behandelt. Postoperativ stellte sich eine Querschnittslähmung ab dem 4. Brustwirbel ein. Der zum Zeitpunkt der Schädigung 29-jährige Patient ist seither in seiner Lebensführung stark eingeschränkt. Eine Besserung seines Zustandes ist nicht zu erwarten.

Verfahren:
Das Landgericht Nürnberg-Führt hat den Vorfall mittels eines Leiters einer Universitätsklinik und Poliklinik für Unfall-, Hand-, Plastische und Wiederherstellungschirurgie überprüfen lassen. Dieser stellte im Ergebnis heraus, dass eine konservative Behandlung, anstatt der Operation ebenfalls möglich gewesen wäre, die weniger risikobehaftet ist, worüber der Patient jedoch nicht aufgeklärt worden ist. Das Landgericht geht insoweit von einem Aufklärungsverschulden aus und hat den Parteien angeraten, sich nunmehr bezüglich der Höhe der Ansprüche gütlich zu einigen. Der Streitwert liegt im Bereich von 400.000,- Euro, eine Regulierungssumme wird jedoch deutlich über diesem Betrag liegen, da die Zukunftsansprüche nur auf fünf Jahre begrenzt waren, also bis einschließlich 2014.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In der vorliegenden Sache bestand keine absolute, sondern lediglich eine relative Indikation zur Operation. In derartigen Fällen muss die Behandlerseite umfassend auf die Risiken der Behandlung hinweisen und die Alternativen eingehend darlegen. Wird dieses verabsäumt, so wie vorliegend, gewinnt der Patient grundsätzlich den Arzthaftungsprozess. Die Gesamtansprüche liegen im deutlichen Millionen-Euro-Bereich. Die Klägervertreter befinden sich nun in Vergleichsverhandlungen mit dem Versicherer der Klinik, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt D.C. Mahr, LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

Schlüsselwörter, Tags

Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Behandlungsfehler, Patientenanwälte, Ciper & Coll., Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, Top-Kanzlei Arzthaftung

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