Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

D&O-Versicherung: Inhalt und Umfang der Police genau prüfen

Pressemeldung von: GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 23.03.2015 08:56 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

D&O-Versicherung: Inhalt und Umfang der Police genau prüfen
D&O-Versicherung: Inhalt und Umfang der Police genau prüfen
GRP Rainer LLP
http://www.grprainer.com/DO-Versicherung.html Leitende Unternehmensorgane wie Vorstände, Geschäftsführer oder Aufsichtsräte haften bei fahrlässigen Fehlern mit ihrem Privatvermögen. Eine D&O-Versicherung soll gegen etwaige Forderungen schützen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Leitungsorgane eines Unternehmens, Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte, tragen eine hohe Verantwortung und können schon bei fahrlässigen Fehlern in der Unternehmensführung in Anspruch genommen werden, wenn sie gegen ihre gebotene Sorgfaltspflicht verstoßen haben. Dabei haften sie unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Um sie vor Schadensersatzansprüchen zu schützen, können die Unternehmen eine D&O-Versicherung (Directors and Officers) abschließen. Sie ist eine Art Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für die Führungskräfte. Allerdings sind die Aufgaben, die Vorstände, Geschäftsführer oder Aufsichtsräte in einem Unternehmen wahrnehmen unterschiedlicher Natur. Daher sollte auch die D&O-Versicherung individuell auf die jeweilige Person und ihr Risiko zugeschnitten sein und die wesentlichen Faktoren in einem Schadensfall abdecken. Damit dieser individuelle Schutz gewährleistet ist, sollte der Inhalt und Umfang der D&O-Versicherung genau ausgearbeitet sein, beispielswiese geht es um Fragen der Deckungssumme, der Rückwärtsdeckung oder der Nachhaftungsdeckung. Die Police muss die Leitungsorgane grundsätzlich gegen Innenhaftungsrisiken und Außenhaftungsrisiken absichern. Pikant kann es bei der Innenhaftung sein. Denn hier geht es um Ansprüche, die das Unternehmen gegen seine Leitungsorgane stellt. Diese Ansprüche können aus Fehlverhalten des Leitungsorgans in der Unternehmensführung durch aktives Handeln aber auch durch Unterlassen entstanden sein. Die D&O-Versicherung soll zwar die Leitungsorgane gegen diese Ansprüche schützen, allerdings wird sie von den Unternehmen abgeschlossen. Daher sollte die Police genau geprüft werden, damit sie beiden Seiten gerecht wird. Bei der Außenhaftung geht es um Schadensersatzansprüche Dritter, die außerhalb des Unternehmens stehen. Im Rahmen der Police müssen also die Deckungs- und Regressfragen geklärt sein. Auch eine Strafrechtsschutzversicherung sollte enthalten sein, falls es zu einem Strafprozess kommt. Die D&O-Versicherungspolice sollte also sehr genau und differenziert ausgearbeitet sein, damit sie tatsächlich Schutz gegen alle erdenklichen Schadensfälle bietet. Natürlich kann es im Schadensfall auch dazu kommen, dass der Versicherer die Leistung verweigert. Daher ist es ratsam, von Anfang an im Gesellschaftsrecht erfahrene Rechtsanwälte hinzuziehen, die die Police gründlich prüfen und Ansprüche auch durchsetzen. http://www.grprainer.com/DO-Versicherung.html

Firmenkontakt:
Firmenkontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/


Firmenbeschreibung:
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Pressekontakt:
Pressekontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.