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Dawood Nazirizadeh: Verleumdung darf kein Mittel der Politik sein

Pressemeldung von: Nazirizadeh Consulting - 09.10.2018 09:03 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.



Dawood Nazirizadeh: Verleumdung darf kein Mittel der Politik sein
Dawood Nazirizadeh
München, 9. Oktober 2018
Der im Iran-Geschäft und in Deutschland sozial und gesellschaftspolitisch engagierte Unternehmensberater Dawood Nazirizadeh klagt gegen den Blogger Kazem Moussavi wegen Verbreitung unwahrer Behauptungen.
Zum heutigen Gerichtstermin äußert sich Nazirizadeh:
"Zunächst einmal bin ich dankbar für die viele Unterstützung, die ich im Vorfeld erhalten habe. Es freut mich, dass so viele Menschen mein Engagement schätzen und nicht auf die Verleumdungen hereinfallen, die über mich verbreitet wurden, um mir persönlich und beruflich zu schaden.
Die sogenannten "Volksmujahedin", die hinter der Kampagne gegen mich stecken, sind eine politisch-religiöse Sekte. Ihre terroristische Vergangenheit hat Tausende Menschenleben gekostet. Sie streben einen "Regime Change" in Iran an, um ihr eigenes politisches System zu installieren, das auf einer absurden Mischung aus Marxismus und Islamismus basiert. Von Gewalt als Mittel der Politik haben sie sich niemals distanziert.
Ihre "Regime-Change"-Strategie beruht auf dem wirtschaftlichen Ausbluten der iranischen Bevölkerung. Dass sich die EU entschieden hat, das Nuklearabkommen mit Iran zu bewahren stört diese Gruppe. Die "Volksmujahedin" sabotieren unsere europäische Selbstbestimmung. Mein Engagement für wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Iran, wie auch mein Einsatz für einen Dialog der Kulturen in Deutschland, ist ihnen darum den ein Dorn im Auge.
Meinungsfreiheit ist essentiell für unsere freie Gesellschaft. Ich führe keine Klage gegen Moussavi wegen seiner politischen Meinungen. Verleumdungen dürfen nicht als Mittel der Politik genutzt werden. Neben meiner Zivilklage ermittelt auch die Staatsanwaltschaft wegen der Straftatbestände der üblen Nachrede und der Verleumdung gegen ihn.
Das Gericht erließ bereits einen Beschluss gegen Moussavi, der ihm u.a. verboten hat zu behaupten, ich sei "von Teheran gesteuert". Auch der Berliner "Tagesspiegel" musste nach gerichtlicher Anordnung bereits eine Falschbehauptung, die er von Moussavi übernommen hatte, richtigstellen.
Die Unterstützung der deutschen Zivilgesellschaft ist mein Ansporn. Ich setze mich weiterhin für die Selbstbestimmung aller Völker, den Dialog der Kulturen und Religionen ein und verabscheue jeglichen Einsatz von Gewalt."
Eine ausführliche Stellungnahme und Erläuterung zu den Aktivitäten der "Volksmujahedin" finden Sie hier: https://bit.ly/2Nu1vDt

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