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dima24: Vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet

Pressemeldung von: GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 06.05.2015 08:37 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

dima24: Vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet
dima24: Vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet
GRP Rainer LLP
http://www.grprainer.com/dima24.html Selfmade Capital, New Capital Invest und jetzt auch dima24: Die Insolvenzwelle bei den Unternehmen im Zusammenhang mit Malte Hartwieg reißt weiterhin nicht ab. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie der Insolvenzverwalter und auch das Justizportal Insolvenzbekanntmachungen.de mitteilen, wurden Ende April am Amtsgericht München vorläufige Insolvenzverfahren über Unternehmen der dima24-Gruppe eröffnet. Betroffen sind demnach: - dima24.de Vermögensberatung GmbH i.L. (Az.: 1503 IN 967/15) - dima24.de Holding GmbH (Az.: 1503 IN 936/15) - dima24.de Asset Protect GmbH (Az.: 1503 IN 966/15) - dima24.de Anlagevermittlung GmbH (Az.: 1503 IN 965/15) - dima24.de Anlageberatung GmbH i.L. (Az.: 1503 IN 935/15). Die betroffenen Gesellschaften dienten überwiegend dem Vertrieb, der Vermittlung und dem Halten von Kapitalanlagen. dima24.de zählte bis zum überraschenden Verkauf vor einigen Monaten noch zum Firmenimperium des Malte Hartwieg. Über die Plattform wurden u.a. die Kapitalanlagen der Emissionshäuser New Capital Invest (NCI) und Selfmade Capital verkauft. Bei vielen Fonds dieser Emissionshäuser müssen die Anleger inzwischen den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verdachts auf Anlagebetrug. Ins Visier der Fahnder ist mittlerweile auch die Vertriebsplattform dima24 geraten. Bis die Ermittlungen abgeschlossen sind und es möglicherweise zu einer Anklageerhebung kommt, kann es noch einige Zeit dauern. Die betroffenen Anleger sollten diese Zeit aber nicht ungenutzt verstreichen lassen. Sie können ihre Ansprüche auf Schadensersatz von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt prüfen lassen. Als Grundlage für die Ansprüche von Schadensersatzansprüchen kann beispielsweise eine fehlerhafte Anlagevermittlung in Betracht kommen. Denn im Beratungsgespräch hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage informiert werden müssen. Da dima24 ebenso zum Firmengeflecht des Malte Hartwieg gehörte wie die Emissionshäuser New Capital Invest und Selfmade Capital kann zumindest angezweifelt werden, ob die Anlageberatung immer anlegergerecht erfolgt ist oder ob der Vertrieb der "hauseigenen" Produkte Priorität genoss. Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung in Betracht kommen, wenn die Emissionsprospekte fehlerhaft sind. Sollten sich die Betrugsvorwürfe bestätigen, kommen noch weitere rechtliche Möglichkeiten in Betracht. Natürlich gilt aber zunächst die Unschuldsvermutung. http://www.grprainer.com/dima24.html

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