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EEH MS Simone - Insolvenzverfahren eröffnet

Pressemeldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte - 04.12.2017 09:06 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

EEH MS Simone - Insolvenzverfahren eröffnet

EEH MS Simone - Insolvenzverfahren eröffnet
Das Amtsgericht Tostedt hat das Insolvenzverfahren über die HR Simone GmbH & Co. KG am 23. November 2017 regulär eröffnet (Az.: 22 IN 68/17). Anleger des Schiffsfonds müssen hohe Verluste befürchten.

Das Elbe Emissionshaus hatte den Schiffsfonds EEH MS Simone im September 2010 aufgelegt. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro beteiligen. Das Geld wurde in das Fondsschiff MS Simone investiert. Die Geldanlage erwies sich für die Anleger allerdings als Fehlschlag. Die prognostizierten Renditen wurden nicht erreicht. Nach der Insolvenz der Fondsgesellschaft sieht es für die Anleger düster aus. Sie müssen mit hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage rechnen.

Das Geld der Anleger muss aber noch nicht endgültig verloren sein. Gerade bei der Vermittlung von Schiffsfonds ist es häufig zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen. Daraus können sich Schadensersatzansprüche für die Anleger ergeben, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Geschädigte Anleger können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden.

Im Rahmen der Anlageberatungsgespräche wurden Beteiligungen an Schiffsfonds oftmals als eine renditestarke und sichere Geldanlage angepriesen. Tatsächlich sind Schiffsfonds in der Regel aber spekulative Kapitalanlagen mit einem hohen Risikopotenzial für die Anleger. Das zeigte sich insbesondere nach dem Ausbruch der globalen Finanzkrise 2008. Anders als in den Jahren zuvor ging die Nachfrage zurück und dies sorgte zusammen mit den bestehenden Überkapazitäten für einen Einbruch bei den Charterraten. Dadurch gerieten etliche Fondsgesellschaften in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Am Ende stand oft genug der Insolvenzantrag.

Anleger haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Anlageberatung. Dazu zählt auch eine umfassende Aufklärung über die bestehenden Risiken. Bei Schiffsfonds zählen dazu etwa die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere das Risiko des Totalverlusts. Erfahrungsgemäß wurden diese Risiken in den Beratungsgesprächen häufig verschwiegen oder nur am Rande erwähnt. Stattdessen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds auch oftmals als Geldanlage zur Altersvorsorge empfohlen. Aus einer derartigen Falschberatung können sich Schadensersatzansprüche der Anleger ergeben.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/eeh-elbe-emissionshaus.html

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