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EEV AG: EEV Bioenergie GmbH & Co. KG im vorläufigen Insolvenzverfahren

Pressemeldung von: GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 30.11.2015 10:26 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

EEV AG: EEV Bioenergie GmbH & Co. KG im vorläufigen Insolvenzverfahren
EEV AG: EEV Bioenergie GmbH & Co. KG im vorläufigen Insolvenzverfahren
GRP Rainer LLP
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle.html Schlechte Nachrichten für Anleger der EEV AG: Das Amtsgericht Meppen hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Tochtergesellschaft EEV Bioenergie GmbH & Co. KG eröffnet (9 IN 210/15). GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Erneuerbare Energien Versorgung AG, kurz EEV AG, hatte zwei große Investitionsobjekte: Ein Offshore-Windpark in der Nordsee und ein Biomasseheizkraftwerk in Papenburg. Letzteres wurde von der Tochtergesellschaft EEV Bioenergie GmbH & Co. KG betrieben. Nachdem das Amtsgericht Papenburg schon im Mai die Zwangsversteigerung des Biomasseheizkraftwerks angeordnet hat, wurde am 24. November vom Amtsgericht Meppen die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der EEV Bioenergie GmbH & Co. KG angeordnet. Für die rund 2400 Anleger, die ca. 25 Millionen Euro in Genussrechte bzw. Nachrangdarlehen der EEV AG investiert haben, ist das ein erneuter Tiefschlag. Denn mit dem Biomasseheizkraftwerk fällt eine wichtige Einnahmequelle weg und beim Offshore-Windpark sind die Probleme nach wie vor nicht gelöst. Denn der Windpark liegt in einem Übungsgebiet der Bundeswehr, so dass es fraglich ist, ob das Projekt überhaupt genehmigt wird. Anleger müssen auf Grund dieser Entwicklung nicht nur mit dem Ausfall der Zinszahlungen, sondern mit weiteren finanziellen Verlusten rechnen. Zur Überprüfung und Durchsetzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle.html)kompetenten Rechtsanwalt wenden. So können möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Denn die Anleger hätten im Rahmen der Anlageberatung auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlagen informiert werden müssen. Wurden Risiken verschwiegen oder nur unzureichend erläutert, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Darüber hinaus können auch Ansprüche aus Prospekthaftung in Betracht kommen. Die Angaben in den Emissionsprospekten müssen vollständig und fehlerfrei sein, damit sich der Anleger ein zutreffendes Bild von den Renditemöglichkeiten und Risiken machen kann. Im vergangenen Jahr hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Ermittlungen wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug aufgenommen. http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle.html

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