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EuGH kippt Privacy Shield - IT-Mittelstand braucht Rechtssicherheit

Pressemeldung von: Bundesverband IT-Mittelstand e.V. - 16.07.2020 16:06 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.



Europäischer Gerichtshof kippt Abkommen zwischen EU und USA zum Datenaustausch
Nach Safe Harbor nun mit Privacy Shield zweites Datenabkommen für ungültig erklärt
BITMi fordert schnelle und zuverlässige Rechtssicherheit für Unternehmen

Berlin/Brüssel, 16. Juli 2020 - Heute Vormittag hat der Europäische Gerichtshof das Datenschutzabkommen "Privacy Shield" für ungültig erklärt. Bereits vor vier Jahren, als das Privacy Shield das Safe Harbor Abkommen ersetzte, hatte der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) sich kritisch geäußert. Die Entscheidung des EuGHs, welche das Privacy Shield zwar für ungültig, die Standardvertragsklauseln unter bestimmten Voraussetzungen aber für weiterhin zulässig erklärt, bestätigt die damalige Skepsis des BITMi. Nun gibt es die dringende Herausforderung, Rechtssicherheit für europäische Unternehmen zu schaffen und gleichzeitig die aufdringliche Überwachung und massenhafte Erfassung persönlicher Daten einzuschränken.

BITMi Präsident Dr. Oliver Grün erklärt: "Es ist wichtig, dass die persönlichen Daten der europäischen Bürger nicht massenhaft und unkontrolliert weitergegeben werden. Allerdings brauchen wir zur Unterstützung der europäischen Unternehmen nun aber ein eindeutiges und zukunftsfähiges Abkommen, das den Unternehmen die Teilnahme am globalen Wettbewerb ermöglicht." Für Unternehmen, die global agieren und für die Entwicklung innovativer Lösungen Daten verarbeiten müssen, birgt das EuGH Urteil und die damit einhergehende Rechtsunsicherheit ein großes Risiko ins Hintertreffen zu geraten.

Gleichzeitig stellt die Stärkung der schon fortgeschrittenen Datenschutzgrundverordnung und das gute Datenschutz-Profil der EU auch eine Chance für Unternehmen dar, die sich auf datenschutzfreundliche Geschäftsmodelle spezialisiert haben. Für diese Unternehmen ist das Urteil eine Bestätigung, dass sie auf dem richtigen Weg sind. Aktuell ist ein höheres Maß an Datenschutz noch nicht automatisch ein Wettbewerbsvorteil. Die heutige Entscheidung des europäischen Gerichtshofs kann den Weg dahin ebnen, dass Datensicherheit als Wettbewerbsvorteil für Europa erkannt wird.

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Bundesverband IT-Mittelstand e.V.
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