Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Firmengründung USA - LLC mit Aczento.com gründen

Pressemeldung von: - 01.11.2013 19:19 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Hauptmerkmal der corporation ist das mit ihr wesensgemäß verbundene Konzept der beschränkten Haftung (limited liability). Vertragspartner und Haftungsobjekt ist allein die corporation als eigenständige Rechtspersönlichkeit. Eine persönliche Haftung der Anteilseigner besteht nicht

Hauptmerkmal der corporation ist das mit ihr wesensgemäß verbundene Konzept der beschränkten Haftung (limited liability). Vertragspartner und Haftungsobjekt ist allein die corporation als eigenständige Rechtspersönlichkeit. Eine persönliche Haftung der Anteilseigner besteht nicht. Dieses Haftungskonzept kann in bestimmten Ausnahmesituationen durch die von der Rechtsprechung entwickelte Durchgriffshaftung durchbrochen werden, indem der körperschaftliche Schleier durchdrungen wird, sog. „piercing the corporate veil". Dieses ist bei close corporations besonders häufig. Ein Durchgriff wird zugelassen, wenn die körperschaftliche Form dazu verwandt wird, einer bestehenden Verpflichtung auszuweichen, eine gesetzliche Bestimmung zu umgehen, eine Täuschung oder ein Delikt zu begehen oder allgemein ungerecht
zu handeln oder einen unfairen Vorteil zu erlangen. Durchgriff erfolgt also dann, wenn die Gesellschaft als „mere instrumentality" für die eigene Geschäftstätigkeit des in Anspruch genommenen Gesellschafter, erscheint bzw. ein „mere puppet or tool for the manipulator" ist.
Bei vertraglichen Verpflichtungen wird die körperschaftliche Rechtspersönlichkeit meist gewahrt, da hier die andere Partei mit einer bewussten Risikoallokation einen körperschaftlich verfassten Vertragspartner in Kauf genommen hat. Allerdings wird das bargain und damit auch die Trennung von Anteilseignern und Gesellschaft vernichtet, wenn Täuschung oder eine irreführende Vermischung von Anteilseigner- und Gesellschaftsvermögen oder die Versäumung der Einhaltung der Formalien im Innenverhältnis der Gesellschaft (informal dealing) vorliegen, die den Gläubiger bezüglich der Person oder des Vermögens der Person seines Vertragspartners in die Irre führten. Jedoch wurde vor US amerikanischen Gerichten nicht in einer konsequenten Linie allein das Merkmal einer (nicht offen gelegten) ungenügenden Kapitalisierung bzw. Unterkapitalisierung zum Anlass für eine Durchgriffshaftung genommen. Bei deliktischen Verpflichtungen war dagegen keine bewusste Risikoallokation möglich. Die Gerichte stellen hier weniger auf Täuschungshandlungen als vielmehr auf Beherrschung durch die Anteilseigner, Unterkapitalisierung und Nicht-Einhalten von gesellschaftsrechtlichen Formerfordernissen – z.B. Versäumen der Abhaltung von Anteilseignerversammlungen und Sitzungen (meetings) des board of directors - als haftungsbegründende Durchgriffsfaktoren ab. Insgesamt scheinen im US-amerikanischen Recht nicht so sehr exakte Tatbestandsvoraussetzungen für die Rechtsfolge der Durchgriffshaftung zu bestehen, es wird vielmehr einer Art Faktorenlehre gefolgt. Der allgemeine Obersatz für die Durchgriffshaftung d.h. die Täuschungs- bzw. Schädigungsabsicht gegenüber dem Gläubiger, wird dann als erfüllt angesehen, wenn eine bestimmte
Anzahl der oben dargestellten Faktoren erfüllt sind. Ein Faktor (insbesondere ungenügende Kapitalisierung) allein reicht nicht aus.

http://www.aczento.de/de/rechtsformen-in-den-usa/public-corporation/haftung-der-gesellschafter

Firmenkontakt:
Aczento Consulting Group
Tobias Meister
info@aczento.com
Maximilianstraße 35a , 80539 München
+49.89.2155.3207

Firmenbeschreibung:
Die Aczento Consulting Group ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Firmengründung und Kapitalisierung von Firmen tätigt sind. Hinter der Aczento Consulting Group steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern. Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die vielen Vorteile, die eine Firmengründung im Ausland mit sich bringt, zu 100% zu nutzen.Verlassen Sie sich auf Seriosität und Zuverlässigkeit sowohl bei der Beratung als auch bei der gesamten Organisation Ihrer Firmengründung. Sie erhalten von uns alle Dienstleistungen aus einer Hand und haben zu jeder Zeit einen persönlichen Ansprechpartner der immer für Sie erreichbar ist.

Pressekontakt:
Aczento Consulting Group
Tobias Meister
Maximilianstraße 35a , 80539 München
+49.89.2155.3207
info@aczento.com
http://www.aczento.com
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.