Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Future Business Nachrangdarlehen: Schadensersatz statt Insolvenzquote

Pressemeldung von: GRP Rainer LLP - 14.07.2014 09:52 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Future Business Nachrangdarlehen: Schadensersatz statt Insolvenzquote
Future Business Nachrangdarlehen: Schadensersatz statt Insolvenzquote
GRP Rainer LLP
http://www.grprainer.com/Future-Business-KGaA-FuBus.html Im Insolvenzverfahren über die Future Business KGaA (FuBus) werden Nachrangdarlehen nachrangig behandelt. Gläubiger können aber ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Gläubigerversammlung der zur Infinus-Gruppe zählenden insolventen Future Business KGaA (FuBus) wurde auf den 25. November 2014 verschoben. Grund für den späteren Termin sind die zahlreichen "kleinen" Gläubigerversammlungen für die Anleger der Orderschuldverschreibungen.

Die Gläubiger der Nachrangdarlehen sollten diese Zeit nutzen, um ihre Forderungen geltend zu machen. Das Insolvenzverfahren bietet für sie nur wenig Hoffnung, da ihre Forderungen nachrangig bedient werden, das heißt alle anderen Forderungen genießen zunächst Priorität. Im Darlehensvertrag ist festgeschrieben, dass die Zinszahlungen sowie die Rückzahlung des Darlehensbetrags unter dem Vorbehalt stehen, dass kein Grund für eine Insolvenzeröffnung besteht. Daher werden die Darlehensgeber derzeit auch weder vom Insolvenzverwalter noch vom Gericht angeschrieben, um ihre Forderungen anzumelden. Wie der Insolvenzverwalter bereits mitteilte, sei derzeit nicht davon auszugehen, dass Gläubiger der Nachrangdarlehen mit einer Quote rechnen könnten. Es sei denn, die Betrugsvorwürfe gegen einige Manager bestätigen sich. Dann könnten auch die Nachrangdarlehen gleichrangig mit allen anderen Forderungen behandelt werden. Aber auch dann ist es fraglich, wie hoch die Insolvenzquote ausfallen würde. Zum Vergleich: Die Inhaber der Orderschuldverschreibungen können nach Angaben des Insolvenzverwalters derzeit auch nur von einer Insolvenzquote von zirka 20 Prozent ausgehen. Massive finanzielle Verluste drohen also in jedem Fall.

Ob und wann sich die Betrugsvorwürfe bestätigen, ist ungewiss. Das Verfahren kann sich noch in die Länge ziehen und in der Zwischenzeit können Ansprüche auf Schadensersatz der Darlehensgeber möglicherweise schon verjährt sein. Damit es nicht so weit kommt, können die Gläubiger der Nachrangdarlehen sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der die Ansprüche auf Schadensersatz prüfen und ggfs. die entsprechenden Schritte einleiten kann, um die Forderungen auch durchzusetzen.

Ansprüche auf Schadensersatz können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch eine umfassende Risikoaufklärung. Ob eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt, muss immer im Einzelfall geprüft werden.

http://www.grprainer.com/Future-Business-KGaA-FuBus.html

posted by PR-Gateway


Firmenkontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
E-Mail: presse@grprainer.com
Telefon: 0221-2722750
Homepage: http://www.grprainer.com


Firmenbeschreibung:
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
E-Mail: presse@grprainer.com
Telefon: 02212722750
Homepage: http://www.grprainer.com

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.