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GRP Rainer Rechtsanwälte: Große Erfahrung im Anlegerschutz

Pressemeldung von: GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 22.02.2016 11:10 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

GRP Rainer Rechtsanwälte: Große Erfahrung im Anlegerschutz
GRP Rainer Rechtsanwälte: Große Erfahrung im Anlegerschutz
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html Immer wieder sorgt der graue Kapitalmarkt für handfeste Skandale. Anlegergelder in Millionenhöhe stehen im Feuer. Die Kanzlei GRP Rainer verfügt über große Erfahrung im Anlegerschutz. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ob Prokon, S&K, Infinus, Malte Hartwieg, BWF Stiftung oder viele andere - die Reihe der Anlegerskandale ist lang. Der Schaden ist enorm. Immer wieder haben die Anleger dabei das Nachsehen. Aktuell drohen den Anlegern der insolventen German Pellets GmbH hohe Verluste. Allerdings können sich die geschädigten Anleger auch zur Wehr setzen. Sie können sich an einen im Bank- und Kapitalmarkrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html)versierten Rechtsanwalt wenden, der ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen und durchsetzen kann. In vielen Fällen haben Anleger die Möglichkeit, durch die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ihre Verluste zu minimieren. Die erfahrenen Rechtsanwälte von GRP Rainer verfügen über hohe Erfahrung im Anlegerschutz. In vielen Fällen können die Anleger ihre Forderungen gegen verschiedene Anspruchsgegner geltend machen. Bei Anlageprodukten mit einer Prospektpflicht kann Prospekthaftung in Betracht kommen. Die Angaben in den Emissionsprospekten müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein und dürfen den Anlegern kein falsches Bild von der Geldanlage vermitteln. Durch fehlerhafte Informationen kann versucht werden, den Anleger in die Irre zu führen, so dass er sich unter falschen Voraussetzungen beteiligt. Liegen Prospektfehler vor, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Anspruchsgegner können auch die Anlageberater bzw. Vermittler sein. In den Anlageberatungsgesprächen dürfen nicht nur die Vorzüge der Geldanlage dargestellt werden, sondern auch die Risiken müssen umfassend erläutert werden. Häufig werden die Risiken allerdings verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. Daraus können sich Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung ergeben. Auch die reinen Anlagevermittler können in der Haftung stehen. Sie sind u.a. verpflichtet, die Plausibilität des Geschäftsmodells der angebotenen Geldanlage zu überprüfen. Bei den großen Skandalen geht es oft genug auch um Anlagebetrug. Daraus ergeben sich weitere rechtliche Möglichkeiten. In vielen Fällen kann es ratsam sein, einen dinglichen Arrest gegen die Verantwortlichen zu erreichen, um sich frühzeitig den Zugriff auf vorhandene Vermögenswerte zu sichern. http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html

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