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Hauskauf anfechten und Immobilienkaufvertrag widerrufen

Pressemeldung von: Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB - 28.02.2019 15:18 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.



Hauskauf anfechten und Immobilienkaufvertrag widerrufen
Hauskauf anfechten oder widerrufen - Rechtsanwalt für Immobilienrecht
Kaufvertrag anfechten und Maklerprovision zurückbekommen - Rechtsanwalt für Immobilienrecht
Der Kaufvertrag über eine Immobilie ist ohne einen Rechtsanwalt für Immobilienrecht schnell unterzeichnet. Doch genauso schnell kann die Freunde über das neue Haus oder die neue Wohnung verfliegen. Plötzlich steht der Keller nach einem starken Regenschauer unter Wasser oder das Wasser kommt aus den Wänden. Unter dem frischen Putz ist die gesamte Wand verschimmelt. Der Öltank hat einen Leck, den der Käufer erst beim Befüllen im Herbst bemerkt.

Käufer arglistig getäuscht
Das muss der Verkäufer doch gewusst haben, denkt man sich in diesen Fällen. Und zumeist hat er das auch, sagt Leonid Ginter, Rechtsanwalt für Immobilienrecht von der deutschlandweit tätigen Kanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB (http://www.gs-rechtsanwaelte.de/Immobilienrecht)in Hamm. Er hat den Käufer schlichtweg arglistig getäuscht. In diesem Fällen greift der im notariellen Kaufvertrag vereinbarte Gewährleistungsausschluss nicht, der Verkäufer muss den verschwiegenen Mangel auf eigene Kosten vollumfänglich beseitigen. Tut er das innerhalb einer ihm gesetzten Frist nicht oder weigert er sich von Anfang an, hat der Käufer unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Schadensersatz zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern. Er kann auch gleich vom Hauskauf zurücktreten. An eine Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung ist ebenfalls zu denken.

Verkäufer haftet bei Beschaffenheitsvereinbarung
Gleiches gilt für den Fall, dass im notariellen Kaufvertrag eine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen worden ist. So kann der Verkäufer z.B. verbindlich zusichern, dass sich auf dem Grundstück keine Altlasten befinden oder dass der Keller absolut trocken ist.
Stellt sich im Nachhinein das Gegenteil heraus, ist der Verkäufer auch in diesem Fall zur Beseitigung auf eigene Kosten verpflichtet. Auch die Geltendmachung von Schadensersatz oder Rücktritt vom Kaufvertrag wären möglich. Weitere Beispiele sind das Vorhandensein von Hausschwamm, Verwendung von gesundheitsschädlichen Materialien beim Hausbau oder dass eine zugesicherte Baugenehmigung fehlt. Weiter wären eine erhebliche Zerstrittenheit unter den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder falsche Angaben zu bestehenden Mietverhältnissen denkbar.

Kaufvertrag anfechten und Maklerprovision zurückbekommen
In Fällen der Anfechtung des Kaufvertrages hat der Käufer sogar einen Anspruch gegen den Makler auf die vollständige Rückzahlung der bezahlten Provision.
Will der Käufer den Hauskauf anfechten oder den Rücktritt vom Vertrag erklären, sollte er zuvor einen Rechtsanwalt für Immobilienrecht konsultieren. Mit anwaltlicher Unterstützung hat er die besten Chancen, seine Rechte gezielt durchzusetzen und Schadensersatz zu erhalten.

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