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Internationales Erbrecht: Besonderheiten beim Erben und Vererben mit Auslandsbezug

Pressemeldung von: GRP Rainer LLP - 24.07.2014 09:32 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Internationales Erbrecht: Besonderheiten beim Erben und Vererben mit Auslandsbezug
Internationales Erbrecht: Besonderheiten beim Erben und Vererben mit Auslandsbezug
GRP Rainer LLP
http://www.grprainer.com/Internationales-Erbrecht.html Jeder Staat hat sein eigenes Erbrecht. In Erbschaftsfällen mit Auslandsbezug stellt sich die Frage, welches Erbrecht Anwendung findet. In vielen Fällen eine komplexe Angelegenheit.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die unterschiedlichen nationalen Regelungen im Erbrecht stoßen in vielen Fällen aufeinander. Dabei sind im Wesentlichen drei Kriterien zu beachten: Die Staatsangehörigkeit des Erblassers, der letzte Wohnsitz des Erblassers und Vermögen im Ausland.

Das Internationale Privatrecht regelt, welches nationale Erbrecht Anwendung findet. In Deutschland richtet sich das Internationale Privatrecht nach der Staatsangehörigkeit des Erblassers. War der Erblasser ein Deutscher gilt z.B. bei der Frage der Erbfolge auch das deutsche Erbrecht. Dabei ist es unwesentlich, ob der Verstorbene schon seit vielen Jahren im Ausland gelebt hat. Hinterlässt aber ein ausländischer Staatsbürger Vermögen in Deutschland findet das Erbrecht der jeweiligen Nationalität Anwendung.

Andere Staaten haben das Erbrecht allerdings anders geregt. Hier kann unter Umständen der letzte Wohnsitz des Verstorbenen entscheidend sein. Kompliziert wird es, wenn die unterschiedlichen nationalen Regelungen aufeinander stoßen. Dann kann es zu Streitigkeiten kommen, welches Erbrecht anzuwenden ist. Befinden sich im Nachlass Immobilien oder Grundstücke im Ausland sind noch weitere zusätzliche Regelungen zu beachten, da einige Länder Grundvermögen grundsätzlich ihrem eigenen Recht unterstellen.

Um solche aufreibenden und ggfs. auch kostspieligen Auseinandersetzungen zu vermeiden, können schon zu Lebzeiten entsprechende Vereinbarungen getroffen werden. Dazu ist jedoch ein fundiertes Fachwissen im internationalen Erbrecht erforderlich. Daher können sich Betroffene an im Erbrecht erfahrene Rechtsanwälte wenden, die idealerweise auch mit Kanzleien im Ausland kooperieren. Sie können dafür sorgen, dass die Nachlassfragen so geregelt werden, wie gewünscht.

Beim Erben und Vererben spielt auch immer die Steuer eine Rolle. Auch die unterschiedlichen steuerlichen Gesetzgebungen können von im Erbrecht kompetenten Rechtsanwälten und Steuerberatern berücksichtigt werden, so dass hinterher kein Ärger wegen möglicher Steuerhinterziehung droht oder der Staat einen großen Teil des Erbes über die Erbschaftssteuer für sich beansprucht.

http://www.grprainer.com/Internationales-Erbrecht.html

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GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
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E-Mail: presse@grprainer.com
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