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Kündigung wegen Beleidigung des Arbeitgebers
Pressemeldung von: Bredereck & Willkomm - 29.06.2015 17:20 Uhr Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Wer seinen Arbeitgeber beleidigt, lebt gefährlich, was den weiteren Fortbestand des Arbeitsverhältnisses betrifft. Trotzdem gibt es immer wieder spektakuläre Fälle, wo Arbeitnehmer zwar eine gravierende Beleidigung ausgesprochen haben und trotzdem ihren Arbeitsplatz behalten können. Dafür gibt es verschiedene Gründe: Arbeitsrechtliche Kündigungen unterliegen vielfältigen formalen Anforderungen. Oft scheitern die Kündigungen vor dem Arbeitsgericht zum Beispiel an einer nicht ordnungsgemäßen Betriebsratsanhörung. Da nützt dann auch die schlimmste Beleidigung dem Arbeitgeber nichts. Macht der Arbeitgeber hier Fehler, kann der Arbeitnehmer mit seiner Kündigungsschutzklage erfolgreich sein. Da hilft dem Arbeitgeber dann oft nur eine entsprechend hohe Abfindung, um den Arbeitnehmer doch noch loszuwerden. Wer zum Beispiel selbst von seinem Chef beleidigt wurde, kann darauf hoffen, dass ein heftiges Wort zurück ungesühnt bleibt. Wenn der Arbeitgeber generell im Betrieb einen rauen Ton zulässt, muss er grundsätzlich auch mehr einstecken können. Darauf sollte man sich als Arbeitnehmer aber nicht verlassen. In den allermeisten Fällen führen Beleidigungen zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Unterschiedlich hoch und von den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage abhängig sind dann die vor Gericht ausgehandelten Abfindungen. Der private Bereich genießt einen besonderen Schutz. Wer am Abendbrottisch den Chef beleidigt, muss nicht mit einer Kündigung rechnen. Auch dann nicht, wenn aufgrund von Indiskretionen der Familienmitglieder solche Beleidigungen später zu Ohren des Arbeitgebers kommen. Ganz anders ist die Situation, wenn man seine Beleidigungen bei Facebook, Twitter oder in anderen sozialen Netzwerken anbringt. Hier handelt es sich entgegen landläufiger Meinung nicht um einen privaten Bereich. Arbeitnehmer die hier gegen ihren Arbeitgeber ausfällig werden, leben sehr riskant. Der Arbeitgeber kann das Material sammeln und dann, wenn er es braucht, zum Beispiel weil es im Unternehmen generell kriselt und Mitarbeiter entlassen werden müssen, für eine Kündigung verwenden. Wer nicht den Arbeitgeber oder seinen Vorgesetzten beleidigt, sondern gegenüber den Kollegen ausfällig wird, lebt nicht ganz so gefährlich. Trotzdem haben Arbeitsgerichte auch schwere Beleidigungen der Kollegen als Kündigungsgrund ohne vorherige Abmahnung anerkannt. 29.6.2015 Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 € zuzüglich MWST. Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de Spezialseite Kündigung für Arbeitgeber: Hier finden Sie umfassende Informationen über Ihre Möglichkeiten, einen Arbeitnehmer zu kündigen. Wann besteht Kündigungsschutz? Sie finden Musterkündigungen mit Ausfüllhinweise. Daneben gibt es umfassende Informationen zur Betriebsratsanhörung und ein Musterformular mit Ausfüllhinweisen. Wir stellen den Ablauf des Kündigungsschutzprozesses dar und geben Beispiele für einen gelungenen Vortrag im Verfahren zu den jeweiligen Kündigungsgründen. Des Weiteren können Sie auf ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für die von Ihnen vorbereitete Kündigung zum Preis von 250 € zuzüglich MWST. Das alles hier: www.arbeitgeberanwalt-kuendigung.de
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