Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

LAG Niedersachsen: Änderungen am Arbeitsplatz sind nicht gleich Mobbing

Pressemeldung von: GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 26.05.2016 10:45 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

LAG Niedersachsen: Änderungen am Arbeitsplatz sind nicht gleich Mobbing
LAG Niedersachsen: Änderungen am Arbeitsplatz sind nicht gleich Mobbing
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html Dienstliche Anordnungen eines Vorgesetzten sind nicht automatisch mit Mobbing gleichzusetzen. Das hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen am 3. Februar 2016 entschieden (Az.: 2 Sa 441/15). GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mobbing am Arbeitsplatz ist ein viel diskutiertes Thema. Dennoch sind nicht alle Vorgänge, durch die sich ein Arbeitnehmer zurückgesetzt oder ungerecht behandelt fühlt, mit Mobbing gleichzusetzen. Das geht auch aus einer aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen hervor. Das LAG behandelte die Klage einer Frau, die ihrem Arbeitgeber Mobbing vorwarf. Sie stellte daher Gehalt-, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Die Frau war rund 20 Jahre als Gleichstellungsbeauftrage bei einem Landkreis beschäftigt. Als 2011 ein neuer Landrat gewählt wurde, änderte dieser offenbar einige interne Abläufe. Die Frau beklagte, dass sie in diese Abläufe und Informationsflüsse immer weniger eingebunden wurde. Der neue Landrat habe ihre Stellung hintertrieben. In den folgenden Monaten erkrankte die Frau häufiger und fehlte seit 2013 durchgehend. Der Kreistag wählte sie 2014 schließlich als Gleichstellungsbeauftrage ab. Mit ihrer Klage scheiterte die Frau in erster Instanz. Das zuständige Arbeitsgericht erkannte, dass der Arbeitgeber die Erkrankung der Frau nicht verursacht habe. Auch liege kein zielgerichtetes schikanöses Verhalten vor. Dieser Auffassung folgte im Berufungsverfahren auch das LAG. Der neue Landrat habe zu Beginn seiner Amtszeit auch neue Anordnungen getroffen. Davon seien viele Mitarbeiter und nicht nur die Klägerin betroffen gewesen. Ein schikanöses gegen die Frau gerichtetes Verhalten sei nicht erkennbar und auch nicht ursächlich für die Erkrankung. Zumal die Klägerin schon kurz nach dem Amtsantritt des neuen Landrates das erste Mal erkrankte. Die Bemühungen des Gerichts, das Arbeitsverhältnis durch einen Vergleich einvernehmlich zu beenden, blieben ohne Erfolg. Die Kündigung ist im Arbeitsrecht einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Um eine wirksame Kündigung auszusprechen, müssen einige gesetzliche Vorschriften beachtet werden. Das gilt umso mehr für die außerordentliche fristlose Kündigung. Im Arbeitsrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html)kompetente Rechtsanwälte können bei der Gestaltung des Arbeitsvertrags, Kündigungen, Abfindungen und anderen arbeitsrechtlichen Themen beraten. http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html

Firmenkontakt:
Firmenkontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/


Firmenbeschreibung:
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Pressekontakt:
Pressekontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.