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Medizinrecht und Arzthaftungsrecht: Erneuter Prozesserfolg von Ciper & Coll. vor dem Landgericht Magdeburg.

Pressemeldung von: Ciper & Coll. - 10.05.2018 14:56 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung ist wichtig, um sich gegen eine regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Einzelheiten von RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

Landgericht Magdeburg vom 14.03.2018
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Doppelbilder und vertikale Blickparese nach Punktion der Hirnkammer, 45.000,- Euro, LG Magdeburg, Az.: 9 O 619/16


Chronologie:
Die Klägerin begab sich in die Klinik der Beklagten zwecks operativer Behandlung von Hirndrucksymptomen. Dort legten die Mediziner eine Lumbaldrainage an. Postoperativ wurde eine zu tiefe Ein- und Fehllage des Ventrikelkatheters nachgewiesen, der operativ korrigiert werden musste. Seit dem Vorfall leidet die Klägerin an Doppelbildern und einer vertikalen Blickparese.

Verfahren:
Bereits im Vorfeld des Prozesses war die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern mit dem Vorfall befasst gewesen (Az. 2126/13) und gutachterlich hinterfragt. Der Direktor eines Universitätsklinikums stellte in seiner Expertise klar heraus, dass die im Hause der Beklagten vorgenommene Operation nicht lege artis erfolgte. Insbesondere stellte er fest, dass es bei Einlage eines Katheters über ein präkoronares oder koronares Bohrloch ab einem Duraniveau von ca. 5 cm zu einem eindeutigen Liquorabfluss kommt. Einen Katheter über eine Länge von 8 cm einzulegen und dort zu belassen, sei als fehlerhaft zu betrachten. Die Katheterfehllage wurde auch vom gerichtlich bestellten Gutachter bestätigt, so dass die Parteien im Ergebnis einen Vergleich über 45.000,- Euro abschlossen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Auch in dieser Sache ist einmal mehr bedauerlich, dass der Haftpflichtversicherer der beklagten Klinik vorgerichtlich trotz der klaren und eindeutigen Konstatierungen des im Schlichtungsverfahren involvierten habilitierten Gutachters keine Regulierung vornehmen wollte. Die Zusatzkosten für diesen Prozess belasten daher die Versichertengemeinschaft, konstatiert der sachbearbeitende Rechtsanwalt D.C.Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

Firmenkontakt:
Firmenkontakt
Ciper & Coll.
Dirk Christoph Dr. Ciper LLM
ku damm 217
10719 Berlin
030
8532064
ra.ciper@t-online.de
www.ciper.de


Firmenbeschreibung:
Rechtsberatung im Personenschadenrecht: insbesondere Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Verkehrsunfallrecht, bundesweit sowie in Italien, Frankreich

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Ciper & Coll.
Dirk Christoph Dr. Ciper LLM
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