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Neue Software für die gesetzeskonforme Umsetzung des Kontowechselservice

Pressemeldung von: IntelliNet Beratung & Technologie GmbH - 22.02.2016 16:03 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Neue Software für die gesetzeskonforme Umsetzung des Kontowechselservice
Benjamin Michel (Bildquelle: Benjamin Michel)
Die Zeit drängt: Bis September 2016 müssen die Anforderungen aus dem neuen Zahlungskontengesetz umgesetzt werden. Gerade beim Thema "Kontowechselservice" stehen die Banken vor der Herausforderung, eine gesetzeskonforme Lösung zu finden. Die IntelliNet Beratung & Technologie GmbH hat in Kooperation mit der dwins GmbH ihre Kontowechselservice-Software grundlegend weiterentwickelt. Im Gegensatz zur ursprünglichen "HBCI-Lösung", erfüllt die neue Software jetzt alle Anforderungen des Zahlungskontengesetzes (ZKG). In den letzten Monaten hat das Thema "Kontowechselservice" sehr viel Aufmerksamkeit bekommen. Erste Lösungen auf Basis von HBCI (Homebanking Computer Interface) wurden von Banken in Zusammenarbeit mit Fintechs pilotiert. Hierbei werden die für den Kontowechselservice erforderlichen Umsatzinformationen per HBCI eingeholt, indem Kunden ihre Zugangsdaten zum Online-Banking der alten Bank eingeben. Allerdings erfüllen die HBCI-Lösungen insbesondere drei zentrale Anforderungen aus dem Entwurf des Zahlungskontengesetzes nicht: Erstens: Alle Kunden haben gemäß §§20 ff. ZKG ein Recht darauf, den Kontowechselservice in Anspruch zu nehmen. Die HBCI-Lösung ermöglicht den Kontowechselservice nur jenen Kunden, die Online-Banking nutzen. Damit ist die Hälfte der rund 100 Millionen Girokonten in Deutschland ausgeschlossen. Zweitens: Der Kontowechsel soll gemäß §22 Abs. 2 ZKG auf den Umsatzinformationen der vergangenen 13 Monate basieren, um auch jährliche Beitragszahlungen für z.B. die KFZ-Versicherung oder Vereinsbeiträge zu erfassen. Bei der HBCI-Lösung werden nur die Umsatzinformationen der letzten 90-365 Tage bereitgestellt. Drittens: Ferner fordert der Gesetzgeber eine bilaterale Abwicklung des Kontowechselservice im Hintergrund zwischen der abgebenden und der empfangenden Bank - ohne weiteres Hinzutun der Kunden. Bei der HBCI-Lösung muss der Kunde selbst die Umsatzinformationen beschaffen. Aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit von IntelliNet und dwins mit Banken war den Beteiligten bereits bei Verabschiedung des Entwurfs zum Zahlungskontengesetz bewusst, dass die ursprüngliche HBCI-Lösung nicht ausreichen wird. Benjamin Michel, Gründer und Geschäftsführer der dwins GmbH, bestätigt: "Auch für uns als Fintech-Unternehmen und Partner der Banken gelten die regulatorischen Anforderungen des Gesetzgebers. Vor diesem Hintergrund haben wir im 4. Quartal 2015 unsere Lösung in enger Abstimmung mit Banken so weiterentwickelt, dass sie vollumfänglich die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Damit bieten wir Banken jetzt nicht nur eine flexible Komplettlösung für den Kontowechsel, sondern auch die notwendige Rechtssicherheit." Über dwins Die dwins GmbH mit Sitz in Bonn versteht sich als Begleiter von Banken auf dem Weg zur Digital Excellence und glaubt an die Symbiose von Banken und Fintechs. Zu ihren aktuellen Projekten zählen die rechtskonforme Umsetzung des Kontowechselservice und der Aufbau einer smarten Mobile Banking App. Mehr Informationen unter www.dwins.de.

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Augustinusstraße 9b
50226 Frechen
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Die IntelliNet Beratung & Technologie GmbH mit Sitz in Frechen bei Köln entwickelt mit 25 Mitarbeitern innovative Web-Anwendungen und Apps für Banken, Versicherungen und Fintechs. Zu ihren Kunden gehören beispielsweise die Deutsche Postbank, die PSD Bankengruppe und die TeamBank (easyCredit). Mehr Informationen unter www.intellinet.de.

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