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New Capital Invest Proven Gold Canada Management GmbH in der Insolvenz

Pressemeldung von: GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 23.02.2015 09:33 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

New Capital Invest Proven Gold Canada Management GmbH in der Insolvenz
New Capital Invest Proven Gold Canada Management GmbH in der Insolvenz
GRP Rainer LLP
http://www.grprainer.com/NCI-New-Capital-Invest.html Die nächste Pleite aus dem Hause Hartwieg: Über die New Capital Invest Proven Gold Canada Management GmbH wurde am AG München das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 1500 IN 3666/14). GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die nächste Insolvenz aus dem Hause Malte Hartwieg ist offiziell: Das Amtsgericht München eröffnete am 18. Februar 2015 das vorläufige Insolvenzverfahren über die New Capital Invest Proven Gold Canada Management GmbH. Hartwieg hatte ein ganzes Firmenimperium aufgebaut. Dazu zählen u.a. die Emissionshäuser New Capital Invest (NCI), Selfmade Capital und Euro Grundinvest, das aber vor einigen Monaten verkauft wurde. Anleger, die in Fonds dieser Emissionshäuser investiert haben, bangen um ihr Geld. Die Anlegergelder sollen in dunklen Kanälen versickert sein, die Suche verlief erfolglos. Inzwischen haben diverse Fondsgesellschaften Insolvenz angemeldet, die Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen Hartwieg wegen Betrugsverdacht und in Liechtenstein wurden Konten eingefroren. Gold und Schweizer Franken auf diesen Konten könnten aus dem Verkauf des Emissionshauses Euro Grundinvest stammen und sollten über Umwege möglicherweise in Liechtenstein "gewaschen" werden. Für die betroffenen Anleger geht es darum, zu retten, was noch zu retten ist. Denn sie müssen inzwischen den Totalverlust ihres eingesetzten Geldes befürchten. Zur Wahrung ihrer Interessen können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen. Diese können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Vertrieben wurden die verschiedenen Hartwieg-Fonds u.a. von dima24. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung hätten die Anleger umfassend über die Risiken der Kapitalanlagen aufgeklärt werden müssen. Dies ist möglicherweise nicht immer geschehen. Die Vertriebsplattform dima24 gehörte bis zu ihrem Verkauf im vergangenen Jahr ebenfalls zum Hartwieg-Imperium. Das könnte zu Interessenkonflikten bei der Anlageberatung geführt haben. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen inzwischen auch auf die neuen Besitzer von dima24 ausgeweitet. Auch die Angaben in den Emissionsprospekten müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, so dass der Anleger sich ein genaues Bild von der Geldanlage, ihren Chancen und Risiken, machen kann. Sollten Prospektfehler vorliegen, kann das auch den Schadensersatzanspruch begründen. http://www.grprainer.com/NCI-New-Capital-Invest.html

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