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Offene Immobilienfonds: Anleger erhält Schadensersatz wegen Falschberatung bei SEB Immoinvest , CS Euroreal und KanAm Grundinvest

Pressemeldung von: GRP Rainer LLP - 08.04.2014 08:59 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Offene Immobilienfonds: Anleger erhält Schadensersatz wegen Falschberatung bei SEB Immoinvest , CS Euroreal und KanAm Grundinvest
Offene Immobilienfonds: Anleger erhält Schadensersatz wegen Falschberatung bei SEB Immoinvest , CS Euroreal und KanAm Grundinvest
GRP Rainer LLP
http://www.grprainer.com/Immobilienfonds.html Nach einem Urteil des LG Hannover erhält ein Anleger in die offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest, CS Euroreal und KanAm Grundinvest Schadensersatz in Höhe von ca. 39.500 Euro von seiner Bank.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Unser Mandant hatte im Dezember 2008 Anteile an den offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest http://www.grprainer.com/SEB-Immoinvest.html und CS Euroreal http://www.grprainer.com/CS-Euroreal.html sowie ein Jahr später am Kanam Grundinvest http://www.grprainer.com/KanAm-grundinvest-Fonds.html auf Empfehlung seiner Bank erworben. Im Anlageberatungsgespräch hatte er ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er eine sichere Kapitalanlage zur Altersvorsorge wünsche. Daraufhin wurden ihm durch den Bankberater die Anteile an den erwähnten offenen Immobilienfonds empfohlen.

Pikanterweise war die Rücknahme der Anteilsscheine beim CS Euroreal und SEB Immoinvest zum Zeitpunkt der Zeichnung bereits ausgesetzt, beim KanAm Grundinvest erst gerade wieder aufgenommen worden. Dies hatte die vermittelnde Bank allerdings verschwiegen. Wenig später wurde bei allen drei Fonds die Anteilsrücknahme erneut ausgesetzt. Inzwischen befinden sich alle drei Fonds in der Liquidation.

Im Beratungsgespräch wurde unser Mandant allerdings weder auf die Möglichkeit zur Aussetzung der Anteilsrücknahme noch auf das Schließungsrisiko hingewiesen. Lediglich das Risiko von Kursschwankungen wurde erwähnt. Die entsprechenden Verkaufsprospekte erhielt er erst spät oder gar nicht.

Das Landgericht Hannover sah hierin eine Verletzung der Pflicht zur anleger- und anlagegerechten Beratung seitens der Bank (BGH 123, 126). Sie hätte zwingend auf die bestehenden Risiken, die zu einem enormen Kapitalverlust führen können, hinweisen müssen. Aufgrund dieser Risiken seien die Fonds auch nicht als sicherheitsorientierte Kapitalanlage geeignet gewesen. Ferner kamen die Richter zu der Überzeugung, dass unser Mandant bei einer ordnungsgemäßen Beratung die Fondsanteile nicht gezeichnet hätte. Wegen dieser Falschberatung verurteilte das Landgericht Hannover die Bank zu Schadensersatz auf Rückabwicklung zzgl. Zinsen gegen Abtretung der Fondsanteile.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Anleger, die in offenen Immobilienfonds investiert haben, können sich also weiterhin Hoffnung auf Schadensersatz machen. Zur Durchsetzung ihrer Ansprüche können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

http://www.grprainer.com/Immobilienfonds.html

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Firmenkontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
E-Mail: presse@grprainer.com
Telefon: 0221-2722750
Homepage: http://www.grprainer.com


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