Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

OLG Hamm verbietet Verkauf wettbewerbswidrig nachgeahmter Handtaschen

Pressemeldung von: GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 14.10.2015 11:43 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

OLG Hamm verbietet Verkauf wettbewerbswidrig nachgeahmter Handtaschen
OLG Hamm verbietet Verkauf wettbewerbswidrig nachgeahmter Handtaschen
GRP Rainer LLP
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/markenrecht.html Im Markenrechtsstreit um nachgeahmte Handtaschen entschied das OLG Hamm mit Urteil vom 16. Juni 2015 zu Gunsten des französischen Herstellers der Original-Handtaschen (Az.: 4 U 32/14). GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Eine Einzelhändlerin aus Dortmund bot ihren Kunden Handtaschen an, die den Originalen eines französischen Herstellers zum Verwechseln ähnlich sahen. So zumindest die Meinung des französischen Unternehmens, das darauf hin auf Unterlassung und Schadensersatz klagte. Scheiterte das Unternehmen noch in erster Instanz, hatte es am OLG Hamm Erfolg. Der 4. Zivilsenat sah in den Taschen, die die Einzelhändlerin verkaufte, eine wettbewerbswidrige Nachahmung der Original-Handtaschen. Die Produkte wiesen große Ähnlichkeiten bei entscheidenden Merkmalen wie Form, Gestaltung oder Farben auf und seien in diesen Punkten nahezu identisch. Darüber könnten auch Unterschiede im Detail nicht hinwegtäuschen. Für den durchschnittlichen Kunden bestehe daher eine große Verwechselungsgefahr. Diese sei auch durch die großen Preisunterschiede zwischen Original und Plagiat nicht ausgeräumt. Für den Verbraucher könnte dadurch die Vermutung nahe liegen, dass es sich um ein günstiges Modell oder aber um ein Lizenzprodukt handelt. Insgesamt werde der Kunde über die Herkunft der Taschen getäuscht. Daher untersagte das OLG Hamm den weiteren Verkauf der nachgeahmten Handtaschen und verurteilte die Einzelhändlerin zur Zahlung von Schadensersatz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Für Unternehmen haben Marken einen hohen Wert. Dieser ist umso höher einzuschätzen, je bekannter die Marke ist. Der Schutz der Marke ist wichtig, damit Dritte sich den Erfolg dieser Marke nicht kommerziell zu Nutze machen und möglicherweise auch noch als Wettbewerber auftreten. Das gilt auch und besonders bei international agierenden Unternehmen. Dann muss das Markenrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/markenrecht.html) auch über die Staatsgrenzen hinweg ausgedehnt werden. Wird das Markenrecht verletzt, können ggfs. Schadensersatzansprüche gestellt werden. Allerdings muss auch andersherum beim Eintrag einer Marke ins Register darauf geachtet werden, dass nicht gegen bereits bestehende Markenrechte verstoßen wird. Zur Unterstützung können sich Unternehmen an im Markenrecht kompetente Rechtsanwälte wenden. http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/markenrecht.html

Firmenkontakt:
Firmenkontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/


Firmenbeschreibung:
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Pressekontakt:
Pressekontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.