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Ownership Tonnage III: Anleger sollen über Verkauf der Schiffe abstimmen

Pressemeldung von: GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 15.09.2015 10:44 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Ownership Tonnage III: Anleger sollen über Verkauf der Schiffe abstimmen
Ownership Tonnage III: Anleger sollen über Verkauf der Schiffe abstimmen
GRP Rainer LLP
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/ownership-emissionshaus-gmbh.html Der als Dachfonds konstruierte Schiffsfonds Ownership Tonnage III steckt in ernsthaften Schwierigkeiten. Die Anleger sollen über einen Verkauf der Schiffe abstimmen. Ansonsten drohe die Insolvenz. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Hamburger Emissionshaus Ownership (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/ownership-emissionshaus-gmbh.html) legte den Flottenfonds im Oktober 2005 auf. Der Dachfonds Ownership Tonnage III investierte in die Einschiffsgesellschaften der MS Elbdeich, MS Elbinsel, MS Elbcarrier, MS Elbfeeder und der bereits 2012 verkauften MS Elbmarsch. Nun stehen aufgrund der wirtschaftlichen Probleme auch die übrigen vier Schiffe zum Verkauf. Einen entsprechenden Verkaufsbeschluss sollen die Anleger treffen. Entscheiden sich die Anleger gegen den Verkauf, drohe die Insolvenz der Schiffsgesellschaften, berichtet "Fonds professionell online". Hintergrund ist offenbar, dass die Bank nicht länger zur Finanzierung bereit ist. Unabhängig davon wie sich die Anleger entscheiden, werden sie wahrscheinlich mit finanziellen Verlusten rechnen müssen. Dabei hielt ihre Beteiligung am Ownership Tonnage III ohnehin nicht, was sie versprochen hatte. Schon 2009 musste ein Sanierungskonzept aufgestellt werden. Sechs Jahre später steht der Fonds nun offenbar erneut vor dem Aus. Um den Schaden abzufedern, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Da sich die Anleger seit Oktober 2005 an dem Fonds beteiligen konnten, sollte mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aber nicht mehr lange gewartet werden, da die Forderungen schon bald verjähren könnten. Ansprüche auf Schadensersatz können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Erfahrungsgemäß wurden Schiffsfonds in den Beratungsgesprächen häufig als sichere Kapitalanlagen dargestellt. Tatsächlich sind sie etlichen Risiken ausgesetzt, die seit der Finanzkrise 2008 auch schon zu zahlreichen Insolvenzen geführt haben. Über die Risiken, insbesondere das Totalverlust-Risiko, hätten die Anleger umfassend aufgeklärt werden müssen. Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ihre Rückvergütungen, sog. Kick-Backs, zwingend offenlegen müssen, damit der Anleger die Chance hat, das Provisionsinteresse der Bank zu erkennen. Wurden Kick-Backs oder Risiken verschwiegen, begründet dies Schadensersatzansprüche. http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/ownership-emissionshaus-gmbh.html

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