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Razzia bei Großbank UBS - Kunden rücken ins Visier der Steuerfahnder

Pressemeldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte - 02.10.2017 09:02 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Razzia bei Großbank UBS - Kunden rücken ins Visier der Steuerfahnder

Razzia bei Großbank UBS - Kunden rücken ins Visier der Steuerfahnder
Kunden der Schweizer Großbank UBS müssen befürchten, dass bald die Steuerfahndung vor der Tür steht. Die Staatsanwaltschaft Bochum führte eine Razzia an verschiedenen Standorten der UBS durch.

Nach Angaben der Wirtschaftswoche waren an der groß angelegten Razzia rund 130 Staatsanwälte und Steuerfahnder beteiligt. Die Fahnder gehen dem Verdacht nach, dass Erträge aus Kapitalanlagen bei der UBS Luxembourg S.A., die heute als UBS Europe S.E. firmiert, nicht ordnungsgemäß angegeben und vor dem deutschen Fiskus verborgen wurden. Die Vorwürfe betreffen sowohl die Einkommensteuererklärungen als auch Erbschaftssteuererklärungen. Ins Visier der Ermittler sind Medienangaben zu Folge UBS-Kunden aus dem gesamten Bundesgebiet geraten.

Die Steuerfahndung wurde aufgrund eines Datensatzes, den das Land NRW gekauft und ausgewertet hat, aktiv. Der Datensatz soll Informationen zu rund 2000 Kunden der Schweizer Großbank enthalten.

Betroffenen Kunden der UBS-Bank droht nun ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer empfiehlt den Kunden, umgehend zu handeln. Denn bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung drohen drastische Strafen. Neben hohen Geldstrafen können auch Freiheitsstrafen verhängt werden. In besonders schweren Fällen droht eine Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren. Daher ist die kompetente rechtliche Beratung von im Steuerrecht und Steuerstrafrecht erfahrenen Rechtsanwälten unerlässlich.

Sollte es zu Durchsuchungen der Privat- oder Geschäftsräume kommen, sollte unbedingt ein Rechtsanwalt anwesend sein, damit der Verdächtige seine Rechte auch umfassend wahrnehmen kann. Im Einzelfall kann zudem geprüft werden, ob noch eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich ist.

Ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich, gilt es in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten eine wirkungsvolle Verteidigungsstrategie abzustimmen. Zunächst geht es darum, den Vorwurf der Steuerhinterziehung zu widerlegen oder eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Darüber hinaus kann eine wirkungsvolle Verteidigung aber auch erheblichen Einfluss auf das Strafmaß haben.

Um von Anfang an eine wirkungsvolle Strategie zu entwickeln, sollten beschuldigte UBS-Kunden umgehend handeln und das weitere Vorgehen mit ihren Rechtsanwälten eng abstimmen. In vielen Fällen ist es möglich, ein gerichtliches Hauptverfahren abzuwenden.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/steuerstrafrecht.html (https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/steuerstrafrecht.html)

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