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Safer Internet Day 2024: Informationelle Selbstbestimmung ist Kinderrecht

Pressemeldung von: Deutsches Kinderhilfswerk e.V. - 06.02.2024 08:33 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.



Safer Internet Day 2024: Informationelle Selbstbestimmung ist Kinderrecht
Logo Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Das Deutsche Kinderhilfswerk weist zum heutigen Safer Internet Day auf die Wichtigkeit der informationellen Selbstbestimmung auch für Kinder hin. "Informationelle Selbstbestimmung ist ein Kinderrecht und kein Thema, von dem nur Erwachsene betroffen sind. Insbesondere bei der rasanten Entwicklung im Bereich der Künstlichen Intelligenz müssen die Perspektiven und Rechte von Kindern gemäß UN-Kinderrechtskonvention stets beachtet werden. Das ist derzeit leider nicht der Fall: So werden beispielsweise Systeme der Künstlichen Intelligenz bereits mit Kinderdaten aus unbestimmten Quellen trainiert, wodurch den Kindern jegliche Möglichkeit zur Einwilligung genommen wird und sie keine Kontrolle über die Nutzung ihrer Daten haben. Ein solcher Kontrollverlust kann derzeit noch nicht absehbare Konsequenzen nach sich ziehen und muss in Zukunft vermieden werden. Und nicht nur das: Die Berücksichtigung von Kinderrechten bereits im Designprozess, Stichwort Kinderrechte by Design, muss Maxime einer ethischen, kindgerechten Produkt- und Angebotsgestaltung sein", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Künstliche Intelligenz wird auch zur Gesichtserkennung im öffentlichen Raum trainiert, was nach einer neuen EU-Richtlinie eine Hochrisikoanwendung ist. Besonders ist dabei zu beachten, dass die dafür notwendige Erfassung biometrischer Daten schon per se ein Datenschutzrisiko in sich birgt. Bei Kindern sind biometrische Daten noch stetigen Änderungen unterworfen. Diese in Trainingsdaten für die Künstliche Intelligenz zu verwenden, bringt ein hohes Risiko der Falscherkennung mit sich", so Hofmann weiter.

"Aktuell sind viele Kinder und Jugendliche mit sogenannten Deepfakes konfrontiert. Deepfakes sind mit KI erstellte Bildbearbeitungen, in denen die Gesichter oder Körper realer Personen in fremde Kontexte eingefügt werden. Die Tools für die Erstellung solcher Bilder erfreuen sich hoher Beliebtheit in den App-Stores und die erstellten Bilder verbreiten sich auf Schulhöfen rasant schnell. Insbesondere sexualisierte Darstellungen von Mitschülerinnen und Mitschülern verstören die Betroffenen und sind eine bisher kaum regulierte Form digitaler Gewalt", erläutert Hofmann.

Deshalb appelliert das Deutsche Kinderhilfswerk an die Bundesregierung, sich auf nationaler Ebene bei Themen der Künstlichen Intelligenz für die Kinderrechte stark zu machen. Es gilt das frisch verabschiedete EU KI-Gesetz nun national umzusetzen. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Umsetzung dem Koalitionsvertrag folgt und keine biometrische Überwachung im öffentlichen Raum zulässt. Eine entsprechende Überwachung auch von Kindern widerspricht fundamental den in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechten auf Datenschutz und Privatsphäre. Und auch das Phänomen Deepfakes bedarf einer schnellen, praktikablen Lösung, einfache Wasserzeichen werden den angerichteten Schaden bei Opfern nicht vermeiden können.

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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