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Pressemeldung von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) - 20.07.2015 13:27 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

In einem sensiblen geschäftlichen Umfeld ist es für jeden seriös agierenden Berufsverband nicht alleine das Recht und das Privileg, sondern vielmehr die Aufgabe und die Pflicht, gegen die sogenannten schwarzen Schafe der Branche vorzugehen. Dieser rechtliche Grundsatz findet seine gesetzliche Ausformulierung in § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG - hier ist in besonderem Maße bestimmt, dass unter allen Teilnehmern gleiche Wettbewerbschancen zu schaffen sind. Demgegenüber wird bereits ein Abweichen von der Norm als Rechtsbruch definiert. Dieser bestehe laut Gesetz insbesondere darin, sich einen gewissen Vorsprung gegenüber den Mitbewerbern zu verschaffen. Wer so handelt, ist mithin in rechtlicher und moralischer Bewertung nicht als Opfer, so doch aber als Täter anzusehen. Daher sind wir selbst angehalten, für ein seriöses und rechtstreues Inkasso zu sorgen. Geben wir diese Verantwortung ab und überlassen wir das Heft des Handelns den anderen, so wird das von ihnen geschaffene Ergebnis weder kontrollierbar sein, noch im Sinne der Branche ausfallen. Diese satzungsgemäße Aufgabe hat der Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) in vollem Umfang übernommen. Zu diesem Zweck wurde auf der Webseite - www.bfif.de - ein Button " Verbraucherbeschwerde (http://www.bfif.de)" eingerichtet. Das Bestreben liegt vorrangig darin, die Selbstkontrolle der Branche zu wahren. Denn jede Beschwerde, die durch die Selbstkontrolle bearbeitet und zu einem für beide Seiten zufriedenstellenden Ergebnis gebracht werden kann, hilft der Branche und jedem seriös arbeitendem Unternehmen (Stichwort: Handlungsbedarf) . Ein Vorgehen also, das allen Beteiligten nützt. Hinlänglich bekannt ist es, dass nach wie vor die Evaluierung der Inkassokosten auf der Tagesordnung des Justizministeriums in Berlin steht. Zudem lassen sich die rechtspolitischen Bestrebungen nicht leugnen, dass es darüber hinaus zu einer empfindlichen Verschärfung der wettbewerbsrechtlichen Kontrolle der Inkassounternehmen kommen könnte. Im Zuge der Schaffung des § 11a RDG sowie der Neuregelung der Inkassovergütung haben sich die Anforderungen an die Inkassodienstleistungen erheblich - und leider auch spürbar - verschärft. Umso positiver darf es bewertet werden, dass der BFIF diese Problematik und die damit verbundenen Auswirkungen sehr ernst nimmt. Der BFIF setzt sich verstärkt für die freiwillige Selbstkontrolle der Inkassobranche ein und sieht darin ein ebenso rechtlich legitimes wie auch moralisch gebotenes und geschäftlich notwendiges Mittel, die bereits erwähnten schwarzen Schafe an ihrem gesetzeswidrigen Vorgehen zu hindern.
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