Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Steuerhinterziehung: Fallstricke bei der Selbstanzeige

Pressemeldung von: GRP Rainer LLP - 03.06.2014 10:31 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Steuerhinterziehung: Fallstricke bei der Selbstanzeige
Steuerhinterziehung: Fallstricke bei der Selbstanzeige
GRP Rainer LLP
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Immer mehr Steuersünder nutzen die Selbstanzeige, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Damit sie strafbefreiend wirkt, müssen viele Faktoren beachtet werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Verschiedene Medien berichten, dass die Zahl der Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung neue Rekordstände erreicht. Gründe dafür gibt es mehrere: Die Angst vor der Entdeckung, z.B. wenn der eigene Name auf einer angekauften Steuer-CD auftaucht oder durch die verstärkte Kooperation der deutschen und ausländischen Behörden. Auch ehemalige Steueroasen erklären sich zunehmend zur engen Zusammenarbeit bereit. Nicht zuletzt zeigen auch die Fälle prominenter Steuersünder Wirkung und auch die geplante Regelverschärfung für die Selbstanzeige ab Anfang 2015.

Damit eine Selbstanzeige tatsächlich strafbefreiend wirkt, müssen allerdings eine ganze Reihe von Faktoren beachtet werden. Denn so einfach hat der Gesetzgeber die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit nicht gemacht. So muss eine Selbstanzeige für das Finanzamt selbsterklärend sein. Das heißt, die Finanzbehörden müssen anhand der Angaben in der Lage sein, die Höhe der Nachzahlung direkt zu ermitteln. Dabei kann auch zunächst eine Schätzung der Einkünfte und der sich daraus ergebenen Steuernachzahlungen reichen. Wichtig ist, dass die Schätzung nicht zu niedrig ist, da sie später nicht nach oben korrigiert werden kann. Eine "Salami-Taktik" funktioniert bei der Selbstanzeige nicht.

Die Angaben bei der Selbstanzeige müssen also so vollständig wie nur möglich sein. Außerdem muss sie auch rechtzeitig gegenüber dem zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Sind die Behörden, dem Steuersünder bereits auf der Spur, ist es schon zu spät.

Daher sollten reuige Steuersünder nicht mehr lange warten, wenn sie mit einer strafbefreienden Selbstanzeige in die Legalität zurückkehren möchten. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte unbedingt ein im Steuerrecht erfahrener Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Er kann die Selbstanzeige so verfassen, dass sie ihre strafbefreiende Wirkung entfaltet. Laien, die dies auf eigene Faust oder mit der Hilfe von Musterformularen versuchen, gehen ein hohes Risiko ein.

http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html

posted by PR-Gateway


Firmenkontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
E-Mail: presse@grprainer.com
Telefon: 0221-2722750
Homepage: http://www.grprainer.com


Firmenbeschreibung:
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
E-Mail: presse@grprainer.com
Telefon: 02212722750
Homepage: http://www.grprainer.com

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.