Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Steuerhinterziehung im sechsstelligen Bereich kann zu Freiheitsstrafe führen - Selbstanzeige

Pressemeldung von: GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 23.06.2015 10:34 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Steuerhinterziehung im sechsstelligen Bereich kann zu Freiheitsstrafe führen – Selbstanzeige
Steuerhinterziehung im sechsstelligen Bereich kann zu Freiheitsstrafe führen - Selbstanzeige
GRP Rainer LLP
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Wer Steuern im sechsstelligen Bereich hinterzogen hat, muss mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Mit einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung lässt sich eine Verurteilung verhindern. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wer Steuern hinterzogen hat, muss mit drastischen Strafen rechnen. Auch wenn es keine genaue Richtschnur für das Strafmaß gibt, stellte der Bundesgerichtshof bereits fest, dass bei Hinterziehungsbeträgen im sechsstelligen Bereich eine Geldstrafe alleine nicht mehr ausreichend sei. Bei noch höheren Hinterziehungssummen käme nach Ansicht des BGH auch keine Bewährungsstrafe mehr in Frage. Dennoch hängt das Strafmaß auch in diesen Fällen immer vom Einzelfall ab, so dass auch eine mildere Strafe möglich ist. Wer sich aber vor einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und den damit verbundenen Geld- bzw. Haftstrafen schützen möchte, kann eine Selbstanzeige stellen. Angesichts des zunehmend größer werdenden Entdeckungsrisikos dürfte die Selbstanzeige der letzte Ausweg sein, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Dennoch sollte eine Selbstanzeige aus Furcht vor Entdeckung nicht zum "Schnellschuss" werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie dann fehlerhaft ist und nur noch strafmildernd wirken kann, ist extrem hoch. Daher sollte eine Selbstanzeige gewissenhaft und sehr gründlich vorbereitet werden, damit sie vollständig und fehlerfrei ist. Dazu muss eine Selbstanzeige beispielsweise alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre beinhalten. Für den Laien sind diese komplexen Anforderungen kaum zu erfüllen. Darum sollten sie eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfassen. Das Fehlerpotenzial ist dabei einfach zu groß. Sicherer ist es, von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu beauftragen. Sie können jeden Fall individuell beurteilen und können die Selbstanzeige dementsprechend so verfassen, dass sie auch ihre Wirkung entfalten kann. Für komplette Straffreiheit kann eine fehlerfreie Selbstanzeige aber nur dann sorgen, wenn der Hinterziehungsbetrag 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Summen erhebt der Fiskus Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent. Erst wenn die Strafzuschläge und die Steuerschulden samt Zinsen bezahlt sind, ist eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung abgewendet. http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html

Firmenkontakt:
Firmenkontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/


Firmenbeschreibung:
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Pressekontakt:
Pressekontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.